Volksschulbildung

Frühe Sprachförderung

Alle Kinder sollen mit genügend Sprachkenntnissen in die Schule eintreten. Gemäss § 55 des Volksschulbildungsgesetzes können die Gemeinden Kinder mit unzureichenden Deutschkenntnissen verpflichten, ein Jahr vor dem obligatorischen Schuleintritt ein Angebot der frühen Sprachförderung zu besuchen. Die frühe Sprachförderung wird vom Kanton finanziell unterstützt.  

Umsetzung

Eine Umsetzungshilfe unterstützt die Gemeinden bei der Einführung der frühen Sprachförderung.
Umsetzungshilfe frühe Sprachförderung

Für die Umsetzung der frühen Sprachförderung in Spielgruppen gibt es eine Anleitung für Gemeinden.
Umsetzung der frühen Sprachförderung in Spielgruppen

Vorlage für die Berechnung der Vollkosten von Spielgruppen (Dienststelle Soziales und Gesellschaft)

Finanzierung

Die frühe Sprachförderung wird durch die Gemeinden finanziert. Der Kanton und die Eltern beteiligen sich an den Kosten. Für jedes Schuljahr ist ein neues Gesuch einzureichen. Eingabetermin ist Ende November des jeweiligen Schuljahres (Stichtag: 1. September).

Ausrichtung von Kantonsbeiträgen: Richtlinien, gültig ab 2023 

Konzeptentwicklung

Für die Erarbeitung eines Konzepts zur frühen Sprachförderung können die Gemeinden im Rahmen des kantonalen Integrationsprogramms (KIP) finanzielle Unterstützung beantragen.

Aus- und Weiterbildung

Bei der Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen in früher Sprachförderung werden die Gemeinden finanziell unterstützt.

Qualität in der Sprachförderung

Die Qualität der Sprachförderung in Spielgruppen und anderen Kinderbetreuungseinrichtungen hat einen entscheidenden Einfluss auf die Sprachentwicklung der Kinder. Als Ergänzung zum Orientierungsrahmen Schulqualität wurden deshalb Qualitätsstandards frühe Sprachförderung formuliert.

Qualitätsstandards frühe Sprachförderung
Ergänzungen zu den Qualitätsstandards  

Frühe Sprachförderung als Teil der frühen Förderung

Der Kanton Luzern verfügt über ein Konzept für die frühe Förderung. Die frühe Sprachförderung ist ein wichtiger Teil davon. Auf der Website der Dienststelle Soziales und Gesellschaft (DISG) stehen für die allgemeine frühe Förderung diverse Materialien, Angebote, Projekte und Publikationen zur Verfügung.

frühe Förderung

Datenschutz

Einem Austausch von Daten zu einzelnen Kindern zwischen Gemeinde resp. Schule und Angebot der frühen Sprachförderung müssen die Eltern zustimmen. Wenn die Gemeinde/Schule bestimmte Aufgaben einer privaten Organisation (z.B. Integrationscafé, Quartierverein) oder einzelnen Personen (z.B. Schlüsselpersonen, Spielgruppenleitende einer privaten Spielgruppe) mittels Leistungsvereinbarung oder Auftrag überträgt, sollen darin auch die Regelungen zum Datenschutz aufgeführt werden.

Häufige Fragen und Antworten

Allgemeine Informationen zum Datenschutz:
Unterricht & Recht > Merkblatt Amtsgeheimnis und Datenschutz

Elternfragebogen zur Sprachstandserhebung

Die frühe Sprachförderung richtet sich an Kinder im Vorschulalter mit unzureichenden Deutschkenntnissen. Ihre Sprachkenntnisse werden mit einem Elternfragebogen erhoben, der in 12 Sprachen vorliegt. Den Elternfragebogen gibt es als webbasierte Version und in Papierform. Entwickelt hat ihn die Universität Basel.

Informationen für Eltern und Behörden

Webbasierter Elternfragebogen

Der Zugang zum webbasierten Elternfragebogen erfolgt über einen QR-Code resp. einen Link, der an die Eltern verschickt wird. Die Identifikation läuft über einen Code, welcher jedem Kind zugeteilt wird und welchen die Eltern beim Ausfüllen eingeben.

Die Auswertung erfolgt durch die Uni Basel, welche die Ergebnisse zu drei Zeitpunkten mitteilt, die durch die Gemeinde festgelegt werden.

Datenschutz: Die Uni Basel arbeitet ausschliesslich mit den Codes. Nur die Gemeinde kann die Codes den Familien zuordnen.

Informationen zum Ablauf: Umsetzungshilfe ab S. 8.

Papierform Elternfragebogen

Informationen zum Ablauf: Umsetzungshilfe ab S. 9. Ein Manual leitet bei der Durchführung und Auswertung an.

Elternfragebogen: Durchführung und Auswertung

Elternfragebogen:

Elternbriefe

Der Begleitbrief zum Elternfragebogen enthält die notwendigen Informationen für die Eltern. Die Vorlagen können von den Schulleitungen ergänzt werden.

Dienststelle Volksschulbildung

Regelschulung
Martina Butler

Kellerstrasse 10

6002 Luzern

Standort


Telefon
041 228 52 87

E-Mail

Mehr zum Thema

Weitere Informationen zur Frühen Förderung:
Dienststelle Soziales und Gesellschaft

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