Schulweg

Zumutbar und sicher

Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern. Sie entscheiden, wie ihr Kind in die Schule kommt: zu Fuss, per Velo, mit dem Bus. Die Gemeinde muss nur dann Massnahmen ergreifen, wenn der Schulweg für das einzelne Kind nicht zumutbar ist. Die Zumutbarkeit des Schulweges hängt von verschiedenen Kriterien ab. Sie sind in einem Merkblatt beschrieben.

Zumutbarer Schulweg. Merkblatt für Schulleitungen und Schulbehörden

Schulweg und Weg zu schulischen Angeboten

Elterninformationen

Finanzierung Schülertransport

Muss die Gemeinde den Schülertransport mit dem Bus bezahlen, wenn der Schulweg nicht zumutbar ist? In Horw hatte das Bildungs- und Kulturdepartement (BKD) 2004 über eine Beschwerde von Eltern zu entscheiden. Hier ein Auszug.

Schülertransport: Entscheid des BKD im Fall Horw

Mit dem Pedibus sicher und bewegt in die Schule

Zu Fuss in die Schule gehen ist gesund. Damit dies bereits die Kleinen tun können, gibt es das Angebot Pedibus. Die Kinder treffen sich an Haltestellen und gehen den Schulweg gemeinsam mit einer erwachsenen Begleitperson. 

Pedibus

Dienststelle Volksschulbildung

Zentrale Dienste
Rechtsfragen

Kellerstrasse 10

6002 Luzern

Standort

 

Für Schulleitungen und Schulbehörden

Am einfachsten erreichen Sie eine Juristin per E-Mail an die allgemeine Rechtsdienstadresse mit der Bitte um Rückruf.

Katrin Birchler, Juristin
Telefon 041 228 52 17
E-Mail

Diana Tanner, Juristin
Telefon 041 228 73 05
E-Mail 

Marianne Kaufmann, Juristin
Telefon 041 228 73 06
E-Mail

Vera Föhn, Juristin
Telefon 041 228 47 35
E-Mail

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