SOS-Massnahmen

Befristete Unterstützung für sehr stark belastete Klassen

Gemäss Sonderschulverordnung kann die Schulleitung bei der Dienststelle Volksschulbildung mittels Online-Formular eine befristete Unterstützung in Form von Klassenassistenz-Stunden beantragen. Dies aber erst dann, wenn die Möglichkeiten der Schule ausgeschöpft sind, um eine ausserordentliche Situation in einer Klasse überbrückend zu entschärfen.

Die Schule setzt demnach zuerst eigene zusätzliche Ressourcen ein, bevor ein SOS-Antrag gestellt wird. SOS-Massnahmen starten erst nach den Herbstferien und können maximal bis zum Ende des Schuljahres beantragt werden. Profilschulen «Verhalten» verzichten gemäss ihrer Vereinbarung auf SOS-Massnahmen.

Die Kosten tragen - wie bei der Sonderschulung - je zur Hälfte der Kanton und die Gemeinden. Nähere Erläuterungen sind im Dokument «Hinweise für Schulleitungen» festgehalten.

Dienststelle Volksschulbildung

Regelschulung
Beauftragte Zyklus 1
Andrea Renggli

Kellerstrasse 10

6002 Luzern

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Telefon
041 228 67 02

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Dienststelle Volksschulbildung

Regelschulung
Beauftragter Zyklus 2 und Tagesstrukturen
Thomas Güttinger

Kellerstrasse 10

6002 Luzern

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041 228 67 01

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Dienststelle Volksschulbildung

Regelschulung
Beauftragte Zyklus 3
Angela Brun

Kellerstrasse 10

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Telefon
041 228 54 35

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