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SOS-Massnahmen

Befristete Unterstützung für sehr stark belastete Klassen

Die Schulleitung kann gemäss Sonderschulverordnung bei der Dienststelle Volksschulbildung eine befristete Unterstützung beantragen. Wenn die Möglichkeiten der Schule ausgeschöpft sind, um eine ausserordentliche Situation in einer Klasse zu entschärfen, können zwei Möglichkeiten in Betracht gezogen werden:

  • zusätzliche Lektion für den Einsatz einer weiteren Lehrpersonen
  • Einsatz einer Klassenhilfe oder einer Klassenassistenz

Anträge werden von der Schulleitung an die DVS gestellt. Die Kosten tragen - wie bei der Sonderschulung - zur Hälfte der Kanton und die Gemeinden. Nähere Erläuterungen stehen im Merkblatt zu den SOS-Massnahmen.

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