Befristete Unterstützung für sehr stark belastete Klassen
Gemäss Sonderschulverordnung kann die Schulleitung bei der Dienststelle Volksschulbildung mittels Online-Formular eine befristete Unterstützung in Form von Klassenassistenz-Stunden beantragen. Dies aber erst dann, wenn die Möglichkeiten der Schule ausgeschöpft sind, um eine ausserordentliche Situation in einer Klasse überbrückend zu entschärfen.
Die Schule setzt demnach zuerst eigene zusätzliche Ressourcen ein, bevor ein SOS-Antrag gestellt wird. SOS-Massnahmen starten erst nach den Herbstferien und können maximal bis zum Ende des Schuljahres beantragt werden. Profilschulen «Verhalten» verzichten gemäss ihrer Vereinbarung auf SOS-Massnahmen.
Die Kosten tragen - wie bei der Sonderschulung - je zur Hälfte der Kanton und die Gemeinden. Nähere Erläuterungen sind im Dokument «Hinweise für Schulleitungen» festgehalten.