Klassen & Pensen

Die Klassengrössen sind in der Verordnung zum Gesetz über die Volksschulbildung aufgeführt (SRL 405, § 7 ). Bei der Klassenbildung sind die Vorgaben zur Klassengrösse möglichst einzuhalten. Ausnahmen muss die Dienststelle Volksschulbildung bewilligen.

Änderung bei der Bewilligung von Ausnahmen für Klassengrössen ab Schuljahr 2025/26:

Die Bewilligung von Über- und Unterbeständen erteilt die Dienststelle Volksschulbildung anhand der erhobenen Klassenbestände per Stichtag             1. September. Ein separater Antrag der Schule ist nicht nötig.

Merkblatt Klassen- und Pensenplanung für Schulleitungen und Behörden

  • Kriterien für die Bewilligung von Ausnahmen bei Klassengrössen
  • Lektionenberechnung für Förderangebote
  • Richtwerte zur Berechnung der Wochenlektionen pro Klasse

Merkblatt Unterstützung durch Klassenassistenz 1. und 2. Zyklus für Schulleitungen

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