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Volksschulbildung

Klassen & Pensen

Die Klassengrössen sind in der Verordnung zum Gesetz über die Volksschulbildung aufgeführt (SRL 405, § 7 ). Bei der Klassenbildung sind die Vorgaben zur Klassengrösse möglichst einzuhalten.

Änderung ab Schuljahr 2025/26:

Die Dienststelle Volksschulbildung bewilligt Über- und Unterbestände anhand der erhobenen Klassenbestände durch die Bildungsstatistik per Stichtag 1. September. Ein separater Antrag der Schule ist nicht mehr erforderlich.

Merkblatt Klassen- und Pensenplanung für Schulleitungen und Behörden 

Merkblatt Unterstützung durch Klassenassistenz 1. und 2. Zyklus

Wenn Kinder mit einer Behinderung in die Regelklassen integriert werden, gelten die Rahmenbedingungen der integrativen Sonderschulung (siehe § 25 der SRL Nr. 409 - Verordnung über die Sonderschulung - Systematische Rechtssammlung SRL - Kanton Luzern). 

Abweichungen sind bei der Abteilung Sonderschulung mittels Formular unter Finanzierung integrative Sonderschulung (IS) in Regelklassen zu melden.


Dienststelle Volksschulbildung

Regelschulung

Kellerstrasse 10

6002 Luzern

Andrea Renggli
Beauftragte Zyklus 1
Telefon 041 228 67 02
E-Mail

Christian Wyss
Beauftragter Zyklus 2 a.i.
Telefon 041 228 52 13
E-Mail

Angela Brun
Beauftragte Zyklus 3
Telefon 041 228 54 36
E-Mail

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