Naturangebote

Die Natur und insbesondere der Wald bieten ein wertvolles Lernumfeld. Sie können sowohl gelegentlich als auch regelmässig als ausserschulischer Lernort genutzt werden. Damit Unterrichtsangebote mehrheitlich oder ausschliesslich draussen stattfinden dürfen, müssen sie die kantonalen Vorgaben und Anforderungen an den regulären Schulunterricht erfüllen.

Kantonale Vorgaben für Unterrichtsangebote in der Natur

Ohne Prüfung durch die kantonale Dienststelle Volksschulbildung (DVS) möglich:
Angebote, die weniger als zur Hälfte in der Natur stattfinden, sofern alle kantonalen Vorgaben eingehalten werden.

Prüfung durch die DVS erforderlich:
Kindergärten, die mehr als zur Hälfte in der Natur stattfinden.

Nicht zulässig:
> Basisstufen, die mehr als zur Hälfte in der Natur stattfinden.
> Angebote ab der 1. Primarklasse, die mehr als zur Hälfte in der Natur stattfinden.

Vorgehen für Schulleitungen

Schulleitungen, die ein Naturangebot planen, das eine Prüfung durch die DVS erfordert, können ein Gesuch einreichen. Auf Anfrage steht eine Kriterienliste als Orientierungshilfe zur Verfügung.

Dienststelle Volksschulbildung

Regelschulung
Beauftragte Zyklus 1
Andrea Renggli

Kellerstrasse 10

6002 Luzern

Standort


Telefon
041 228 67 02

E-Mail