Die Natur und insbesondere der Wald bieten ein wertvolles Lernumfeld. Sie können sowohl gelegentlich als auch regelmässig als ausserschulischer Lernort genutzt werden. Damit Unterrichtsangebote mehrheitlich oder ausschliesslich draussen stattfinden dürfen, müssen sie die kantonalen Vorgaben und Anforderungen an den regulären Schulunterricht erfüllen.
Kantonale Vorgaben für Unterrichtsangebote in der Natur
Ohne Prüfung durch die kantonale Dienststelle Volksschulbildung (DVS) möglich:
Angebote, die weniger als zur Hälfte in der Natur stattfinden, sofern alle kantonalen Vorgaben eingehalten werden.
Prüfung durch die DVS erforderlich:
Kindergärten, die mehr als zur Hälfte in der Natur stattfinden.
Nicht zulässig:
> Basisstufen, die mehr als zur Hälfte in der Natur stattfinden.
> Angebote ab der 1. Primarklasse, die mehr als zur Hälfte in der Natur stattfinden.
Vorgehen für Schulleitungen
Schulleitungen, die ein Naturangebot planen, das eine Prüfung durch die DVS erfordert, können ein Gesuch einreichen. Auf Anfrage steht eine Kriterienliste als Orientierungshilfe zur Verfügung.