Die folgende Weisung regelt die Finanzierung der Leistungen der integrativen Sonderschulung (IS) sowie die entsprechenden Abläufe.
Weisung
IS-Tarife
Einhaltung oder Überschreitung des maximalen Klassenbestandes (§§ 25 und 30 a der Verordnung über die Sonderschulung) in Klassen mit Lernenden der IS
- Sind zur Einhaltung der Klassengrösse (§ 30 a) besondere Massnahmen notwendig, kann die Schulleitung die Auszahlung einer Pauschale beantragen.
- Kann die maximale Klassengrösse nicht eingehalten werden (§ 25), kann die Schulleitung die Auszahlung von zusätzlichen Leistungen beantragen.
Die Beantragung erfolgt elektronisch (schulbetrieb2.DVS@lu.ch) von August bis Ende November des aktuellen Schuljahres mit folgenden Formularen: