Finanzierung integrative Sonderschulung (IS) in Regelklassen

Die folgende Weisung regelt die Finanzierung der Leistungen der integrativen Sonderschulung (IS) sowie die entsprechenden Abläufe.

Weisung

IS-Tarife

 

Einhaltung oder Überschreitung des maximalen Klassenbestandes (§§ 25 und 30 a der Verordnung über die Sonderschulung) in Klassen mit Lernenden der IS

  • Sind zur Einhaltung der Klassengrösse (§ 30 a) besondere Massnahmen notwendig, kann die Schulleitung die Auszahlung einer Pauschale beantragen.
  • Kann die maximale Klassengrösse nicht eingehalten werden (§ 25), kann die Schulleitung die Auszahlung von zusätzlichen Leistungen beantragen.

Die Beantragung erfolgt elektronisch (schulbetrieb2.DVS@lu.ch) von August bis Ende November des aktuellen Schuljahres mit folgenden Formularen:

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