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Volksschulbildung

Künstlerische und sportliche Talente

 

Künstlerisch oder sportlich talentierte Lernende in Regelklassen können punktuell dispensiert werden. Die Rahmenbedingungen für die Dispensation sind in einem Merkblatt festgehalten.

Schulische Anforderungen und Talentförderung müssen zwischen Schule, Erziehungsberechtigten und Lernenden so koordiniert werden, dass das Erreichen der Lernziele gewährleistet bleibt.

Merkblatt Dispensation Talente an Regelschulen


Dienststelle Volksschulbildung

Regelschulung
Beauftragte Zyklus 3
Angela Brun

Kellerstrasse 10

6002 Luzern


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041 228 54 35

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