Im Rahmen der externen Evaluation werden zwei Formen von Qualitätsmängeln unterschieden:
1. Verdacht auf gravierenden Missstand. Die Schul- und/oder Unterrichtsqualität ist substanziell gefährdet und/oder es wird gegen Gesetze/Verordnungen verstossen.
2. Besondere Feststellungen. Es liegen Unregelmässigkeiten vor, welche die Schul- und/oder Unterrichtsqualität partiell beeinträchtigen und innerhalb des gesetzlichen Rahmens liegen.
Institutionelle Qualitätsmängel werden durch den Bereich Schulevaluation unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen festgehalten und im Bericht thematisiert. Personenbezogene Missstände werden im Bericht nicht thematisiert oder falls möglich lediglich in anonymisierter Form. Die betreffende Person, die Schulführung (Schulleitung und Schulbehörde) und die Abteilung Schulaufsicht werden über diesen Sachverhalt aber schriftlich informiert. Die Schule ist aufgefordert, die Qualitätsdefizite umgehend zu beheben.
Datenhoheit & Datenschutz