Häufige Fragen

Organisatorisches

  • Wer legt den Zeitpunkt für die externe Evaluation fest?
    • Die Dienststelle Volksschulbildung legt den Zeitpunkt für die externe Evaluation einer Schule fest. Aktuell werden die Schulen in der Regel alle sechs Jahre extern evaluiert.
  • Werden Privatschulen auch beurteilt?
    • Nein, der Auftrag des Bereichs Schulevaluation beschränkt sich auf die öffentliche Volksschule. Privatschulen werden periodisch durch die Abteilung Schulaufsicht überprüft.
  • Werden Sonderschulen auch beurteilt?
    • Ja, die kantonalen Sonderschulen gehören zur öffentlichen Volksschule und werden auch extern evaluiert. Ausgenommen davon sind die privaten Sonderschulen. Diese werden periodisch durch die Abteilung Schulaufsicht überprüft.
  • Werden Musikschulen auch beurteilt?
    • Nein, der Auftrag des Bereichs Schulevaluation beschränkt sich auf die öffentliche Volksschule.
  • Wie gross ist der finanzielle Aufwand für die einzelne Schule?
    • Die externe Evaluation ist für Schulen und Gemeinden kostenlos. Für die Mitarbeitenden einer Schule entsteht jedoch ein zeitlicher Aufwand für die Teilnahme an der Online-Befragung, an einer Informationsveranstaltung und Ergebnispräsentation sowie an den Gruppen- oder Einzelinterviews. Die Leitungspersonen setzen zusätzliche Zeit ein für Vorbereitungs-, Organisations- und Entwicklungsarbeit (Organisation der Evaluationstage, Evaluationsbericht analysieren usw.).
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Online-Befragung

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Mündliche Befragung

  • Wer wird alles befragt?
    • Während der Evaluationstage vor Ort führt das Evaluationsteam entlang eines Leitfadens Einzel- und Gruppeninterviews mit Lehrpersonen, Lernenden, Mitarbeitenden der Schulsozialarbeit, der Schulleitung und der Bildungskommission durch. Wo sinnvoll und notwendig sowie je nach Auswahl der Qualitätsbereiche werden weitere Personengruppen mündlich befragt (z.B. Mitarbeitende Sekretariat, Mitarbeitende Tagesstrukturen).
  • Wie werden die Lernenden für die Interviews ausgewählt?
    • Die Lernenden können sich freiwillig für das Interview melden. Sofern mehr Interessierte als erforderliche Teilnehmer/innen zur Verfügung stehen, entscheidet das Los.

Unterrichtsbesuche

  • Wie läuft ein Unterrichtsbesuch ab?
    • Im Rahmen von vorher definierten Gefässen finden unangekündigte Unterrichtsbesuche durch das Evaluationsteam statt. Die Evaluationsperson hält sich möglichst unauffällig im Hintergrund, sucht bei sich bietender Gelegenheit das Einzelgespräch mit Lernenden und fotografiert diskret Szenen für die schulinterne Ergebnispräsentation. Gegen Ende des Unterrichtsbesuchs gibt die Evaluationsperson der Lehrperson nach Möglichkeit ein Kurzfeedback.
  • Weshalb werden die Lehrpersonen nach dem Unterrichtsbesuch nicht beurteilt?
    • Die externe Evaluation beurteilt das System Schule. Die fachliche Beurteilung der Lehrpersonen obliegt der Schulleitung. Deshalb nimmt das Evaluationsteam keine fachliche Individualbeurteilung vor, sondern gibt nur ein allgemeines Kurzfeedback.
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Beurteilung

  • Wer legt die Themen der Beurteilung fest?
    • Die Dienststelle Volksschulbildung gibt aus den 15 Qualitätsbereichen des Orientierungsrahmen Schulqualität zwei Bereiche verbindlich vor. Die Schule bestimmt mit der Wahl von zwei bis drei weiteren Qualitätsbereichen einen individuellen Evaluationsschwerpunkt.
    • Evaluationsschwerpunkt
  • Woran wird die Schulqualität gemessen?
    • Die Qualität der Schulen wird an den definierten Qualitätsansprüchen der Dienststelle Volksschulbildung gemessen. Die Qualitätsansprüche beschreiben die Anforderungen an die Qualität einer Schule. Das Evaluationsteam untersucht anhand von Indikatoren, wie und in welchem Masse diese Qualitätsansprüche an einer Schule erfüllt sind.
    • Orientierungsrahmen
  • Ist die Herleitung der Beurteilungspunkte für die Schule nachvollziehbar?
    • Die Schule erhält mit dem Bericht alle Daten, die für die Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse bedeutsam sind - mit Ausnahme der Interview- und Beobachtungsprotokolle sowie der schriftlichen Bemerkungen aus der Online-Befragung (aus Datenschutzgründen). Somit ist es für die Schule möglich, mit den Bewertungsrastern und den Formulierungen im Bericht die Beurteilung des Evaluationsteams nachzuvollziehen.
  • Werden Schülerleistungen in die Beurteilung einbezogen?
    • Die Schulqualitätsforschung hat ergeben, dass hohe Prozessqualitäten im Bereich Schule und Unterricht gute Schülerleistungen fördern. Dieser Zusammenhang ist jedoch indirekt und im Einzelfall nicht kausal nachweisbar. Um die effektiven Schülerleistungen in die Schulbeurteilung einzubauen, müsste ein aufwändiges System von Leistungsmessungen eingeführt werden. Zwar werden im Rahmen des Lehrplan 21 Bildungsstandards festgelegt und die Erreichung von minimalen Lernzielen überprüft, aber voraussichtlich nur auf der Ebene des Kantons und nicht auf der Ebene der einzelnen Schule oder gar der einzelnen Klasse. Die Schulevaluation kann deshalb vorläufig keinen Bezug zwischen Schülerleistungen und der Qualität einer Schule herstellen.
  • Werden die Schulbehörden auch beurteilt?
    • Nein, die Tätigkeit der kommunalen Schulbehörde ist nicht Gegenstand der externen Evaluation. Eine solche Beurteilung ist aus politischen Gründen nicht zulässig, da die Schulbehörde eine vom Volk gewählte Behörde ist. Es gibt jedoch Qualitätsansprüche, welche wichtige Schnittstellen zwischen der Schule und der Schulbehörde thematisieren. Eine differenzierte und vertiefte Beurteilung solcher Themenbereiche ist nur dann möglich, wenn auch die damit zusammenhängende Tätigkeit der Schulbehörde miteinbezogen wird. So gesehen liefern die Evaluationsergebnisse auch für die Schulbehörde Anhaltspunkte für die Weiterentwicklung ihrer Tätigkeit.
  • Was passiert, wenn die externe Evaluation gravierende Mängel feststellt?
    • Im Rahmen der externen Evaluation werden zwei Formen von Qualitätsmängeln unterschieden: 
      1. Verdacht auf gravierenden Missstand. Die Schul- und/oder Unterrichtsqualität ist substanziell gefährdet und/oder es wird gegen Gesetze/Verordnungen verstossen. 
      2. Besondere Feststellungen. Es liegen Unregelmässigkeiten vor, welche die Schul- und/oder Unterrichtsqualität partiell beeinträchtigen und innerhalb des gesetzlichen Rahmens liegen.
    • Institutionelle Qualitätsmängel werden durch den Bereich Schulevaluation unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen festgehalten und im Bericht thematisiert. Personenbezogene Missstände werden im Bericht nicht thematisiert oder falls möglich lediglich in anonymisierter Form. Die betreffende Person, die Schulführung (Schulleitung und Schulbehörde) und die Abteilung Schulaufsicht werden über diesen Sachverhalt aber schriftlich informiert. Die Schule ist aufgefordert, die Qualitätsdefizite umgehend zu beheben. 
  • Was kann man tun, wenn man mit Evaluationsergebnissen und Beurteilungen nicht einverstanden ist?
    • Die Schulleitung erhält nach der mündlichen Ergebnispräsentation einen provisorischen Bericht zur Überprüfung der sachlichen Richtigkeit und gibt der Evaluationsleitung entsprechende Rückmeldungen. Die Urteile des Evaluationsteams sind zwar im Grundsatz nicht verhandelbar, die Evaluatonsleitung ist jedoch offen für Rückmeldungen und ergänzende Informationen. Ist die Schule mit dem Bericht, mit einzelnen Teilen oder mit Beurteilungen jedoch nicht einverstanden, können die Schulbehörde und die Schulleitung gemeinsam eine schriftliche Gegendarstellung einreichen. Diese muss von beiden unterzeichnet innerhalb von fünf Kalenderwochen nach Erhalt des schriftlichen Evaluationsberichts bei der Bereichsleitung Schulevaluation eingetroffen sein. Diese Stellungnahme wird als integraler Bestandteil dem Evaluationsbericht als Anhang beigefügt.

Veröffentlichung der Evaluationsergebnisse

  • Wer erhält Einblick in die Evaluationsergebnisse?
    • Die Evaluationsergebnisse werden der Schulbehörde, der Schulleitung und den Lehrpersonen in einer Ergebnispräsentation vorgestellt. Je ein schriftlicher Bericht geht an das Präsidium der Bildungskommission, an die Schulleitung und an die Abteilung Schulaufsicht der Dienststelle Volksschulbildung. Die Datenhoheit liegt grundsätzlich bei der Schulbehörde und der Schulleitung. Sie entscheiden in gemeinsamer Verantwortung, in welcher Form der Bericht oder Teile davon öffentlich gemacht werden. Die Berichtsteile «Zusammenfassung» und «Entwicklungsziele» sind aber in jedem Fall während mindestens sechs Monaten nach Erhalt des definitiven schriftlichen Berichts auf der Website der Schule zu veröffentlichen.
  • Wie werden Lernende und Eltern über die Evaluationsergebnisse informiert?
    • Die Schulen sind verpflichtet, Lernende und Eltern angemessen über die Evaluationsergebnisse zu informieren. Dafür verfassen Schulen häufig eine Information, einen Zeitungsbericht oder führen eine Informationsveranstaltung durch. Während sechs Monaten müssen zudem die Berichtskapitel «Zusammenfassung» und «Entwicklungsziele» auf der schuleigenen Website veröffentlicht werden.
  • Bestehen in der Veröffentlichungspflicht nicht auch Gefahren?
    • Durch die Veröffentlichungspflicht soll insbesondere den Eltern und einer interessierten Öffentlichkeit ermöglicht werden, sich einen Überblick über die Kernergebnisse der externen Evaluation zu verschaffen. Die Schulevaluation hat sich zum Ziel gesetzt, die Schulen fair und ausgewogen zu beurteilen. Eine Gefahr besteht allerdings darin, wenn Schulen mit ungleichen Rahmenbedingungen ohne Kontextberücksichtigung miteinander verglichen werden.

Vergleich/Benchmark/Ranking

  • Wo steht unsere Schule im Vergleich mit anderen Schulen?
    • Da bei ungleichen Rahmenbedingungen unreflektierte, den Kontext nicht berücksichtigende Vergleiche von Schulen problematisch sind, fördern wir den Vergleich von Evaluationsergebnissen nicht aktiv. Von einigen Schulen besteht jedoch eine Nachfrage nach solchen Vergleichen. Vergleiche finden wir dann angebracht, wenn Schulen mit vergleichbaren Rahmenbedingungen voneinander lernen wollen, also im Sinne von «best practice». 
  • Gibt es eine Rangliste der besten und schlechtesten Schulen?
    • Die Schulen werden mittels Kernaussagen und Begründungen sowie der Zuweisung in vier Qualitätsstufen beurteilt. Da sowohl vergangene als auch künftige Entwicklungsprozesse sowie Kontextbedingungen in die Beurteilung einfliessen, sind Vergleiche nur erschwert möglich und häufig nicht zulässig. Die Beurteilungen können deshalb nicht in Form einer Rangliste dargestellt werden.

Nach der externen Evaluation

  • Was geschieht nach einer externen Evaluation?
    • Basierend auf den Ergebnissen der externen Evaluation werden anlässlich eines Entwicklungsgesprächs zwei Ziele für die künftige Entwicklung der Schule festgelegt, die in ein bis zwei Jahren realisiert werden sollen.
      Die Schule setzt die Entwicklungsziele eigenverantwortlich um. Anlässlich des Standortgesprächs nach drei Jahren gibt die Schule der Schulaufsicht Rechenschaft über die Umsetzung der Entwicklungsziele und die Zielerreichung.
     
  • Wie und an wen gibt die Schulevaluation Steuerungswissen weiter?
    • Die Bemerkungen und Anregungen, welche aus den Interviews während der Evaluationstage resultieren, werden anonymisiert und systematisch gesammelt. Häufig genannte Themen werden in den Monitoringberichten der externen Evaluation entsprechend gewichtet, die Geschäftsleitung und die Abteilungen der Dienststelle Volksschulbildung leiten daraus nach Möglichkeit Massnahmen für ihre Vorhaben und Projekte ab.

Dienststelle Volksschulbildung

Schulunterstützung

Kellerstrasse 10

6002 Luzern

Standort

 
Bereichsleiterin Schulevaluation
Eva Heer
Telefon 041 228 54 39
E-Mail

Sekretariat
Claudia Burch
Telefon 041 228 54 37
E-Mail


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