Die Berichtsteile «Zusammenfassung» und «Entwicklungsziele» sind gemäss der Verordnung zum Gesetz über die Volksschulbildung (§ 25 Abs. 3) während mindestens sechs Monaten nach Erhalt des definitiven schriftlichen Berichts aus folgenden Gründen auf der Website der Schule zu veröffentlichen:
- Es gehört zu den Evaluationsstandards, dass die Befragten und Beteiligten der Evaluation (z. B. Eltern, Lernende) angemessen und ausgewogen über die Evaluationsergebnisse informiert werden.
- Eine ausgewogene Information der Evaluationsergebnisse dient der Rechenschaftslegung gegenüber der Politik und der Öffentlichkeit.
Der Datenschutz wird seitens der Schulevaluation in den öffentlichen Berichtsteilen eingehalten.