Veröffentlichungspflicht

Die Berichtsteile «Zusammenfassung» und «Entwicklungsziele» sind gemäss der Verordnung zum Gesetz über die Volksschulbildung (§ 25 Abs. 3) während mindestens sechs Monaten nach Erhalt des definitiven schriftlichen Berichts aus folgenden Gründen auf der Website der Schule zu veröffentlichen:

  • Es gehört zu den Evaluationsstandards, dass die Befragten und Beteiligten der Evaluation (z. B. Eltern, Lernende) angemessen und ausgewogen über die Evaluationsergebnisse informiert werden.
  • Eine ausgewogene Information der Evaluationsergebnisse dient der Rechenschaftslegung gegenüber der Politik und der Öffentlichkeit.

Der Datenschutz wird seitens der Schulevaluation in den öffentlichen Berichtsteilen eingehalten.

 

 

Dienststelle Volksschulbildung

Schulunterstützung

Kellerstrasse 10

6002 Luzern

Standort

 
Bereichsleiterin Schulevaluation
Eva Heer
Telefon 041 228 54 39
E-Mail

Sekretariat
Claudia Burch
Telefon 041 228 54 37
E-Mail


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