Die externe Schulevaluation basiert auf dem Gesetz über die Volksschulbildung vom 22.03.1999 (SRL Nr. 400a) und auf der Verordnung zum Gesetz über die Volksschulbildung vom 16.12.2008 (SRL Nr. 405).
Einbettung
Das Qualitätsmanagement der Volksschulen des Kantons Luzern ermöglicht die Sicherung und Weiterentwicklung der Schul- und Unterrichtsqualität in den teilautonomen Schulen. Es garantiert zudem eine vergleichbar gute Schul- und Unterrichtsqualität in allen Gemeinden.
Qualitätsmanagement – eine Verbundaufgabe
Das Qualitätsmanagement ist eine Verbundaufgabe verschiedener Akteure. Ein koordiniertes Zusammenspiel der Vorgaben und Ziele führt zu einer erfolgreichen Qualitätssicherung und -entwicklung. Der Kantonsrat legt auf der normativen Ebene mit dem Volksschulbildungsgesetz den äusseren Rahmen fest. Auf der strategischen Ebene definiert der Regierungsrat Legislatur- und Qualitätsziele. Das Bildungs- und Kulturdepartement mit der Dienststelle Volksschulbildung, die Gemeinden und Schulen setzen diese Eckwerte und die gesetzlichen Vorgaben um.
Externe Beurteilung der Schulqualität
Die externe Schulevaluation ist Teil dieses ganzheitlichen, umfassenden Qualitätsmanagements der Volksschulen des Kantons Luzern. Sie richtet ihren Fokus primär auf die Praxisgestaltung von Schule und Unterricht sowie deren Wirkungen und Ergebnisse.
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