Urteilsbildung

Zur Beurteilung einer Schule orientiert sich das Evaluationsteam an den Qualitätsansprüchen des Orientierungsrahmens Schulqualität.

Qualitätsstufen

In den Bewertungsrastern sind die Qualitätsausprägungen in vier Qualitätsstufen beschrieben: 

  • Unzureichende Praxis: Wenig entwickelte, defizitäre Praxis; Minimalanforderungen nicht erfüllt.
  • Elementare Praxis: Grundlegende Anforderungen an eine funktionsfähige Praxis sind erfüllt; entspricht den Minimalanforderungen.
  • Gute Praxis: Praxis ist auf gutem Niveau entwickelt; entspricht den Qualitätsansprüchen des Orientierungsrahmens Schulqualität der DVS.
  • Vorbildliche Praxis: Die Schule ist auf dem Weg zu «Best Practice»; Qualitätsansprüche des Orientierungsrahmens Schulqualität der DVS deutlich übertroffen.

Unter Einbezug aller Evaluationsdaten nimmt das Evaluationsteam auf der Basis dieser Praxisbeschreibungen eine Fremdbeurteilung und eine Zuweisung zu den Qualitätsstufen vor.

Vorgehen bei der Urteilsbildung

Für die Urteilsbildung zieht das Evaluationsteam sämtliche Daten heran, die es während der Evaluation erhoben hat: Ergebnisse der Befragungen (online und mündlich), Unterrichtsbesuche, Sitzungsbeobachtung, Dokumentenanalyse u.a.m.

Für eine objektive und valide Fremdbeurteilung müssen die Urteile des Evaluationsteams trianguliert sein. Die Qualitätsurteile stützen sich deshalb auf mehrere Personengruppen (Personentriangulation) beziehungsweise auf mehrere Evaluationsmethoden (Methodentriangulation) ab.

Die folgende Grafik veranschaulicht den Prozess der Urteilsbildung:

Vorgehen bei der Urteilsbildung

Dienststelle Volksschulbildung

Schulunterstützung

Kellerstrasse 10

6002 Luzern

Standort

 
Bereichsleiterin Schulevaluation
Eva Heer
Telefon 041 228 54 39
E-Mail

Sekretariat
Claudia Burch
Telefon 041 228 54 37
E-Mail


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Häufige Fragen

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