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Deutsch als Zweitsprache DaZ

Kinder und Jugendliche, die noch nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, haben das Recht, den Unterricht in «Deutsch als Zweitsprache» zu besuchen. Dieser unterstützt sie dabei, dem Unterricht sprachlich zu folgen und in der Klasse Anschluss zu finden.

DaZ umsetzen

Die Vorgaben zu DaZ stehen in der Förderverordnung. Für Lehrpersonen, Schulleitungen und Behörden hat die Dienststelle Volksschulbildung eine Umsetzungshilfe verfasst. Sie ergänzt die Umsetzungshilfe «Integrative Förderung (IF)».

Deutsch als Zweitsprache: DaZ-Umsetzungshilfe für Lehrpersonen, Schulleitungen, Behörden

Sprachstand erheben

Das Sprachstandinstrument "Sprachgewandt" wird im DaZ-Unterricht obligatorisch eingesetzt. Es umfasst zwei Teile: Kindergarten/1. Klasse sowie 2.-9. Schuljahr.

Ausführliche Informationen zu "Sprachgewandt" und DaZ sind in der DaZ-Umsetzungshilfe nachzulesen.
"Sprachgewandt": Häufige Fragen

Erfassung Schulischer Kompetenzen Neuzugezogener

Das Instrument ESKON bietet Unterstützung bei der Erfassung schulischer Kompetenzen Neuzugezogener. Es beinhaltet Lehrplan 21-kompatible Aufgaben in häufigen Migrationssprachen. Die Aufgaben sind explizit nach Anzahl Schuljahre – nicht nach Alter – abgestuft.

Die meisten Aufgaben kann die Lehrperson durchführen und auswerten. Noch aussagekräftiger ist das Instrument, wenn man eine in der Erstsprache kompetente Person beizieht.

Instrument und Unterlagen:
www.eskon.ch

Neu zugezogene Familien

Wenn Familien aus dem Ausland zuziehen, benötigen sie Informationen über die Schule und die neue Umgebung, damit sie sich rasch zurechtfinden:

Interkulturalität

Kinder Asylsuchender

Kinder und Jugendliche aus Familien, die in die Schweiz geflüchtet sind, brauchen besondere Aufmerksamkeit. Folgende Unterlagen leisten Unterstützung bei der Integration in die Volksschule:

Lernende aus der Ukraine

In den Schulen ist mit vielen geflüchteten Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine zu rechnen. Sie alle haben das Recht auf Bildung und sollen so rasch und so gut wie möglich in die Schulstrukturen integriert werden. Die Schulen entscheiden, ob dies via separate Aufnahmeklassen oder Integration in die Regelklassen mit zusätzlichem DaZ-Unterricht geschieht:

Lernende aus der Ukraine: DaZ-Unterricht und Aufnahmeklassen

Kostenübernahme DaZ-Lektionen

Der Kanton Luzern übernimmt zusätzliche DaZ-Lektionen für Kinder von Flüchtenden mit Schutzstatus (Ausweis S), von Asylsuchenden (Ausweis N) und vorläufig Aufgenommenen (Ausweis F), wenn diese nicht in bestehende DaZ-Gruppen integriert werden können. Mehr dazu steht in einem Merkblatt:

Schulung der Kinder von Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen: Kostenübernahme
Merkblatt für Schulleitungen, Bildungskommissionen und Schulverwaltungen

Formulare für Schulleitungen

Mit Stichtag 1. September meldet die Schulleitung der Wohngemeinde (politische Gemeinde) die Kinder von Flüchtenden mit Schutzstatus (Ausweis S), Asylsuchenden (Ausweis N) und vorläufig Aufgenommenen (Ausweis F) jährlich der Dienststelle Volksschulbildung.

Sie benötigt dafür folgende Formulare:

Meldeformular

Für Eintritte während des Schuljahrs:

Ersteintritt in die Schulen des Kantons Luzern: Meldeformular

Kostenübernahme für zusätzlichen Deutschunterricht:

Zusätzliche Lektionen in Deutsch als Zweitsprache (DaZ): Antrag für die Kostenübernahme

Dienststelle Volksschulbildung

Abteilung Schulbetrieb I
Beauftragte
Interkulturelle
Pädagogik und Religion
Ursula Koller

Kellerstrasse 10

6002 Luzern

Standort


Telefon
041 228 52 92

E-Mail
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