Deutsch als Zweitsprache DaZ

Kinder und Jugendliche, die noch nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, haben das Recht, den Unterricht in «Deutsch als Zweitsprache» zu besuchen. Dieser unterstützt sie dabei, dem Unterricht sprachlich zu folgen und in der Klasse Anschluss zu finden.

DaZ umsetzen

Die Vorgaben zu DaZ stehen in der Förderverordnung. Für Lehrpersonen, Schulleitungen und Behörden hat die Dienststelle Volksschulbildung eine Umsetzungshilfe verfasst. Sie ergänzt die Umsetzungshilfe «Integrative Förderung (IF)».

Deutsch als Zweitsprache: DaZ-Umsetzungshilfe für Lehrpersonen, Schulleitungen, Behörden

Sprachstand erheben

Das Sprachstandinstrument "Sprachgewandt" wird im DaZ-Unterricht obligatorisch eingesetzt. Es umfasst zwei Teile: Kindergarten/1. Klasse sowie 2.-9. Schuljahr.

Ausführliche Informationen zu "Sprachgewandt" und DaZ sind in der DaZ-Umsetzungshilfe nachzulesen.
"Sprachgewandt": Häufige Fragen

Erfassung Schulischer Kompetenzen Neuzugezogener

Das Instrument ESKON bietet Unterstützung bei der Erfassung schulischer Kompetenzen Neuzugezogener. Es beinhaltet Lehrplan 21-kompatible Aufgaben in häufigen Migrationssprachen. Die Aufgaben sind explizit nach Anzahl Schuljahre – nicht nach Alter – abgestuft.

Die meisten Aufgaben kann die Lehrperson durchführen und auswerten. Noch aussagekräftiger ist das Instrument, wenn man eine in der Erstsprache kompetente Person beizieht.

Instrument und Unterlagen:
www.eskon.ch

Neu zugezogene Familien

Wenn Familien aus dem Ausland zuziehen, benötigen sie Informationen über die Schule und die neue Umgebung, damit sie sich rasch zurechtfinden:

Interkulturalität

Flucht & Asyl

Kinder und Jugendliche aus Familien, die in die Schweiz geflüchtet sind, haben das Recht auf Bildung. Sie brauchen besondere Aufmerksamkeit und Unterstützung:

Flucht & Asyl

Dienststelle Volksschulbildung

Regelschulung
Beauftragte
Interkulturelle
Pädagogik und Religion
Ursula Koller

Kellerstrasse 10

6002 Luzern

Standort


Telefon
041 228 52 92

E-Mail