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Volksschulbildung

Integrative Begabungs- und Begabtenförderung

Illustration Integrative Begabungs- und Begabtenförderung

Im Rahmen des Schulentwicklungsprogramms «Schulen für alle» setzt sich der obligatorische Baustein «Integrative Begabungs- und Begabtenförderung» mit der Thematik auseinander.

Baustein Integrative Begabungs- und Begabtenförderung

Das interaktive Rahmenmodell bietet Orientierungshilfe für die Umsetzung der Integrativen Begabungs- und Begabtenförderung (IBBF). Es stellt die IBBF übersichtlich und prägnant vor.

 

Rahmenmodell IBBF

Die Fachkarriere Integrative Begabungs- und Begabtenförderung bietet gezielte Professionalisierung und Weiterentwicklung für erfahrene und ausgebildete Lehrpersonen.

Fachkarrieren

Angebote Begabtenförderung:
Umgang mit Dispensation und Notenbefreiung in einzelnen Fächern

Ab dem Schuljahr 2026/27 gelten folgende Regelungen für Zeugniseinträge von Angeboten der integrativen Begabtenförderung an der Schule:

Im Idealfall finden Pull-Out Angebote der integrativen Begabtenförderung während Lektionen in Fächern statt, in denen die Lernenden ohnehin weniger Übungs- und Anwendungszeit benötigen. Im Zeugnis wird der regelmässige Besuch über eine längere Zeit während eines Semesters und/oder Schuljahres mit der entsprechenden administrativen Bemerkung vermerkt.

  • admin. Bemerkung: «Besuch Angebot integrative Begabtenförderung»

 

Wenn ein ganzes Unterrichtsfach durch den Besuch eines Angebotes verpasst wird, erhält der/die Lernende eine entsprechende Dispensation durch die Schulleitung und keine Note. Falls der/die Lernende innerhalb anderer Zeitgefässe an den Kompetenzen arbeiten kann und es ausreichend Beobachtungs- und Bewertungsanlässe gibt, kann trotzdem eine Note gesetzt werden.

  • admin. Bemerkung: «Besuch Angebot integrative Begabtenförderung»
  • «disp.» beim entsprechenden Fach
  • oder nach Möglichkeit Note

 

Ist die Teilnahme an einem Fach nur teilweise möglich (z.B. 1 von 3 Lektionen) gilt folgende Regelung:

  • admin. Bemerkung: «Besuch Angebot integrative Begabtenförderung»
  • nach Möglichkeit wird eine Note gesetzt
  • Wenn keine Note gesetzt werden kann: «kein Eintrag« mit folgender administrativen Bemerkung wählen: «Keine Noten gemäss § 9 Abs. 2 der Verordnung über die Beurteilung.»

 


Dienststelle Volksschulbildung

Regelschulung

Kellerstrasse 10

6002 Luzern

Corinne Häberli Hunkeler
Beauftragte Begabungs- und Begabtenförderung
Telefon 041 228 47 30
E-Mail

Reto Schmidt
Beauftragter Förderangebote
Telefon 041 228 69 18
E-Mail