Im Rahmen des Schulentwicklungsprogramms «Schulen für alle» setzt sich der obligatorische Baustein «Integrative Begabungs- und Begabtenförderung» mit der Thematik auseinander.
Baustein Integrative Begabungs- und Begabtenförderung
Das interaktive Rahmenmodell bietet Orientierungshilfe für die Umsetzung der Integrativen Begabungs- und Begabtenförderung (IBBF). Es stellt die IBBF übersichtlich und prägnant vor.
Rahmenmodell IBBF
Die Fachkarriere Integrative Begabungs- und Begabtenförderung bietet gezielte Professionalisierung und Weiterentwicklung für erfahrene und ausgebildete Lehrpersonen.
Fachkarrieren
Angebote Begabtenförderung:
Umgang mit Dispensation und Notenbefreiung in einzelnen Fächern
Ab dem Schuljahr 2026/27 gelten folgende Regelungen für Zeugniseinträge von Angeboten der integrativen Begabtenförderung an der Schule:
Im Idealfall finden Pull-Out Angebote der integrativen Begabtenförderung während Lektionen in Fächern statt, in denen die Lernenden ohnehin weniger Übungs- und Anwendungszeit benötigen. Im Zeugnis wird der regelmässige Besuch über eine längere Zeit während eines Semesters und/oder Schuljahres mit der entsprechenden administrativen Bemerkung vermerkt.
- admin. Bemerkung: «Besuch Angebot integrative Begabtenförderung»
Wenn ein ganzes Unterrichtsfach durch den Besuch eines Angebotes verpasst wird, erhält der/die Lernende eine entsprechende Dispensation durch die Schulleitung und keine Note. Falls der/die Lernende innerhalb anderer Zeitgefässe an den Kompetenzen arbeiten kann und es ausreichend Beobachtungs- und Bewertungsanlässe gibt, kann trotzdem eine Note gesetzt werden.
- admin. Bemerkung: «Besuch Angebot integrative Begabtenförderung»
- «disp.» beim entsprechenden Fach
- oder nach Möglichkeit Note
Ist die Teilnahme an einem Fach nur teilweise möglich (z.B. 1 von 3 Lektionen) gilt folgende Regelung:
- admin. Bemerkung: «Besuch Angebot integrative Begabtenförderung»
- nach Möglichkeit wird eine Note gesetzt
- Wenn keine Note gesetzt werden kann: «kein Eintrag« mit folgender administrativen Bemerkung wählen: «Keine Noten gemäss § 9 Abs. 2 der Verordnung über die Beurteilung.»