Die Verordnung zum Gesetz über die Volksschulbildung sieht verschiedene Disziplinarmassnahmen vor.
Erläuterungen zu den Disziplinarmassnahmen
Unterrichtsausschluss
Die Disziplinarmassnahme Time-out bedeutet: Unterrichtsausschluss bis höchstens vier Schulwochen pro Schuljahr bei gleichzeitiger Beschäftigung. Die Dienststelle Volksschulbildung hat dazu Weisungen erlassen.
Weisungen für den Unterrichtsausschluss „Time-out“
Stiftung Dreipunkt: Praktische Modulklasse
Das Angebot richtet sich an Jugendliche mit Verhaltensauffälligkeiten der 3. Klasse der Sekundarschule, welche nicht weiter schulisch gebildet werden können und denen ein Ausschluss aus der Schule vor Abschluss der obligatorischen Schulbildung droht.
Die Aufnahme ist auf Beginn oder im Verlauf des letzten Schuljahres möglich.
Bedarfsabklärung/Anmeldeverfahren:
Für die Bedarfsabklärung melden sich die Schulleitungen beim Beauftragten Förderangebote, Telefon 041 228 69 18