Die Verordnung zum Gesetz über die Volksschulbildung sieht verschiedene Disziplinarmassnahmen vor.
Grundzüge der Disziplinar- und Strafordnung im Volksschulbereich. Merkblatt
Unterrichtsausschluss
Die Disziplinarmassnahme Time-out bedeutet: Unterrichtsausschluss bis höchstens vier Schulwochen pro Schuljahr bei gleichzeitiger Beschäftigung. Die Dienststelle Volksschulbildung hat dazu Weisungen erlassen.
Weisungen für den Unterrichtsausschluss „Time-out“
Stiftung Dreipunkt «Klasse für Auszeit und Übertritt»
Das Angebot «Klasse für Auszeit und Übertritt» richtet sich an Lernende der 1. bis 3. Sekundarklassen, welche in der Regelklasse der Sekundarschule z.B. aufgrund von auffälligem, störendem Verhalten nicht mehr tragbar sind. Es bietet entweder eine zeitlich begrenzte Teilnahme mit Rückführung in die Stammklasse oder die Möglichkeit, Berufsfindung, Schulabschluss und Übertritt in eine Anschlusslösung ausserhalb der Stammklasse beziehungsweise Regelklasse erfolgreich zu gestalten.
Variante 1: Auszeit
Das Angebot richtet sich an Lernende der 1. bis 3. Sekundarklassen. Für eine zeitlich begrenzte Teilnahme ist eine Anfrage und Anmeldung, je nach Verfügbarkeit freier Plätze, jederzeit möglich. Die Massnahme kann je nach Stufe drei bis ca. acht Monate dauern. Ziel ist die anschliessende Rückführung in die Stammklasse.
Ablauf Rückführung Klasse für Auszeit V1
Schulleitungen der Gemeinden melden Lernende dem Beauftragten Förderangebote, Telefon 041 228 69 18. Dieser klärt die Anspruchsberechtigung und prüft, ob ein freier Platz verfügbar ist. Eine telefonische Vorabklärung mit der Stiftung Dreipunkt kann sinnvoll sein.
Schulleitungen der Stadt Luzern melden sich direkt bei der Kontaktperson der Stiftung Dreipunkt, Telefon 078 446 25 52.
Variante 2: Übertritt
Das Angebot zur Begleitung des Übertritts in eine Ausbildung ist der 3. Klasse der Sekundarschule vorenthalten und dauert zwölf Monate. Anmeldungen müssen bis spätestens Ende Mai des vorangehenden Schuljahres bei der Dienststelle Volksschulbildung und bei der Stiftung Dreipunkt eintreffen.
- Schulleitungen der Gemeinden melden Lernende dem Beauftragten Förderangebote, Telefon 041 228 69 18.
- Schulleitungen der Stadt Luzern melden Lernende der Bereichsleitung Schulunterstützung, Telefon 041 208 74 86.
Diese klären die Anspruchsberechtigung und prüfen, ob ein freier Platz verfügbar ist. Eine telefonische Vorabklärung mit der Stiftung Dreipunkt kann sinnvoll sein.
Weitere Informationen zu Klasse für Auszeit und Übertritt:
Fact Sheet
Weitere Informationen: Stiftung Dreipunkt
Informationen zur Anmeldung:
Anmeldeprozedere für Schulleitungen der Gemeinden des Kantons Luzern V1 und V2
Anmeldung Klasse für Auszeit und Übertritt - V1
Anmeldung Klasse für Auszeit und Übertritt - V2
Zusätzliche Informationen für Schulleitungen der Stadt Luzern:
Anmeldeprozedere V1
Anmeldeprozedere V2