Time-out-Massnahmen

Die Verordnung zum Gesetz über die Volksschulbildung sieht verschiedene Disziplinarmassnahmen vor.

Grundzüge der Disziplinar- und Strafordnung im Volksschulbereich. Merkblatt

Unterrichtsausschluss

Die Disziplinarmassnahme Time-out bedeutet: Unterrichtsausschluss bis höchstens vier Schulwochen pro Schuljahr bei gleichzeitiger Beschäftigung. Die Dienststelle Volksschulbildung hat dazu Weisungen erlassen.

Weisungen für den Unterrichtsausschluss „Time-out“

Stiftung Dreipunkt «Klasse für Auszeit und Übertritt»

In Zusammenarbeit mit der Stiftung Dreipunkt und der Stadt Luzern bietet der Kanton Luzern in einem dreijährigen Pilotprojekt neu die «Klasse für Auszeit und Übertritt» an. Dieses Angebot richtet sich an Lernende der 1. bis 3. Sekundarklassen, welche in der Regelklasse der Sekundarschule z.B. aufgrund von auffälligem, störendem Verhalten, nicht mehr tragbar sind. Es bietet entweder eine zeitliche beschränkte Teilnahme mit Rückführung in die Stammklasse oder die Möglichkeit, Berufsfindung, Schulabschluss und Übertritt in eine Anschlusslösung ausserhalb der Stammklasse bzw. Regelklasse erfolgreich zu gestalten.

Variante 1: Auszeit

Das Angebot richtet sich an Lernende der 1. bis 3. Klassen der Sekundarschule. Für eine zeitlich beschränkte Teilnahme sind Anfrage und Anmeldung, je nach freien Plätzen, jederzeit möglich. Die Massnahme kann je nach Stufe drei bis ca. acht Monate dauern. Ziel ist die anschliessende Rückführung in die Stammklasse.

Ablauf Rückführung Klasse für Auszeit V1

Schulleitungen der Gemeinden melden Lernende dem Beauftragten Förderangebote, Telefon 041 228 69 18. Dieser klärt Anspruchsberechtigung und freien Platz. Eine telefonische Vorabklärung bei der Stiftung Dreipunkt kann Sinn machen.

Schulleitungen der Stadt Luzern melden sich direkt bei der Kontaktperson der Stiftung Dreipunkt, Telefon 078 446 25 52.

Variante 2: Übertritt

Das Angebot zur Begleitung des Übertritts in eine Ausbildung ist der 3. Klasse der Sekundarschule vorenthalten und dauert zwölf Monate. Anmeldungen müssen bis spätestens Ende Mai des vorangehenden Schuljahres bei der Dienststelle Volksschulbildung und bei der Stiftung Dreipunkt eintreffen.

  • Schulleitungen der Gemeinden melden Lernende dem Beauftragten Förderangebote, Telefon 041 228 69 18.
  • Schulleitungen der Stadt Luzern melden Lernende der Bereichsleitung Schulunterstützung, Telefon 041 208 74 86.

Diese klären Anspruchsberechtigung und freien Platz. Eine telefonische Vorabklärung bei der Stiftung Dreipunkt kann Sinn machen.

Weitere Informationen zu Klasse für Auszeit und Übertritt:

Informationen zur Anmeldung:

Zusätzliche Informationen für Schulleitungen der Stadt Luzern:

Dienststelle Volksschulbildung

Regelschulung
Beauftragter Förderangebote
Reto Schmidt

Kellerstrasse 10

6002 Luzern

Standort


Telefon
041 228 69 18

E-Mail