Schulführung

Das im August 2016 in Kraft getretene teilrevidierte Gesetz über die Volksschulbildung enthält verschiedene Änderungen bezüglich der Führungsstrukturen von Luzerner Schulen. Am stärksten ins Gewicht fällt die Kompetenzverschiebung von den Bildungskommissionen (früher Schulpflegen) hin zum Gemeinderat und zu den Schulleitungen.

Bildungskommissionen mit oder ohne Entscheidungskompetenz

Bildungskommissionen können mit oder ohne Entscheidungskompetenz (beratende Bildungskommission) eingesetzt werden. Bis am 1. August 2020 haben alle Gemeinden die Form ihrer Bildungskommission bestimmt und eingesetzt.

Die Aufgaben und Kompetenzen der verschiedenen Führungsgremien sind in einer Umsetzungshilfe beschrieben:

Schulleitungen

Eine zeitgemässe Schulführung ist ohne Schulleitungen nicht mehr denkbar. Im Kanton Luzern haben sich die Schulleitungen in den letzten Jahren erfolgreich etabliert.

In einer Umsetzungshilfe sind Aufgaben und Funktionen der Schulleitung formuliert. Sie richtet sich primär an Behörden und Schulleitungen.

Schulleitungen an der Volksschule: Umsetzungshilfe

 

Dienststelle Volksschulbildung

Roman Aregger

Kellerstrasse 10

6002 Luzern

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