Die Musikschulen sind ein Zusatzangebot zu den Volksschulen. Die Gemeinden bieten den Lernenden der Volksschule, der Kantons- und Fachmittelschulen Zugang zur musikalischen Ausbildung. Die Musikschulen bieten einen umfassenden Fächerkatalog mit Instrumental- und Gesangsunterricht an. Das gemeinsame Musizieren wird in den Ensembles gefördert. Der Einstieg in die Welt der Musik wird jungen Lernenden mit passenden Grundschul- und Musik und Bewegungsangeboten ermöglicht
Die Dienststelle Volksschulbildung anerkennt die Musikschulen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Anerkennung ist Voraussetzung für die Kantonsbeiträge. Details stehen in der Verordnung über die kommunalen Musikschulen sowie in der Weisung "Organisation und sinnvolle Grösse" SRL Nr. 415
Organisation und sinnvolle Grösse: Weisung
Die Dienststelle Volksschulbildung hat einen Beschluss gefasst, welche Grösse für kommunale Musikschulen sinnvoll ist. Musikschulen haben die Möglichkeit, eine gemeinsame Trägerschaft zu gründen und einen Gemeindevertrag abzuschliessen.
Gemeindeübergreifende Musikschulen
Kriterien für die Anerkennung
Der Kanton bezahlt an die Betriebkosten der kommunalen Musikschulen durchschnittlich 975 Franken im Jahr pro Schülerin oder Schüler. Massgebend für die Berechnung der Kantonsbeiträge ist die Anzahl Lernender am 1. November des laufenden Schuljahres. Die Dienststelle Volksschulbildung zahlt die Beiträge an die Musikschulen in zwei Tranchen im Dezember (Aug. - Dez., 5/12) und im 1. Quartal (Jan. - Juli, 7/12) aus.
Personelles
Informationen rund um die Anstellung der Musikschullehrpersonen: Personalfragen
Infos
Infos August 2023