Die Musikschulen sind ein Zusatzangebot zu den Volksschulen. Die Gemeinden bieten den Lernenden der Volksschule, der Kantons- und Fachmittelschulen Zugang zur musikalischen Ausbildung. Die Musikschulen bieten einen umfassenden Fächerkatalog mit Instrumental- und Gesangsunterricht an. Das gemeinsame Musizieren wird in den Ensembles gefördert. Der Einstieg in die Welt der Musik wird jungen Lernenden mit passenden Grundschul- und Musik und Bewegungsangeboten ermöglicht
Die Dienststelle Volksschulbildung anerkennt die Musikschulen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Anerkennung ist Voraussetzung für die Kantonsbeiträge. Details stehen in der Verordnung über die kommunalen Musikschulen sowie in der Weisung "Organisation und sinnvolle Grösse" SRL Nr. 415
Organisation und sinnvolle Grösse: Weisung
Der Kanton entrichtet jenen Musikschulen, welche seine Qualitätsvorgaben einhalten, Staatsbeiträge an die Betriebskosten. Staatsbeiträge decken 50 Prozent der gesamten im Kanton entstehenden Betriebskosten.
Der Kanton entrichtet den Gemeinden seinen Anteil in Form von pauschalen Pro-Kopf-Beiträgen. Diese werden jährlich gestützt auf die Betriebskosten des vorletzten Rechnungsjahres berechnet und pro Art des Unterrichtsangebots festgelegt. Die Kantonsbeiträge werden an die Trägerschaft der Musikschule ausgerichtet. Massgebend ist die Anzahl Lernender am 1. November des Vorjahres. Die Beiträge werden jeweils im ersten Quartal des Kalenderjahres ausgezahlt.
Personelles
Informationen rund um die Anstellung der Musikschullehrpersonen: Personalfragen
Infos
Infos August 2024
Adressen und Webseiten Musikschulen