Finanzielles

 

Informationen für die Gemeindebudgets

Der Kanton zahlt den Gemeinden Beiträge an die Volksschulen. Informationen dazu sowie weitere Angaben zur Budgetierung sind den nachfolgend aufgeführten Dokumenten zu entnehmen.

Budget 2026

Informationen für die Gemeindebudgets - Stand Juni 2025

Budget Vorjahre

Informationen zu den Kantonsbeiträgen Regelschulen (Standardkosten)

Die Kantonsbeiträge Regelschulen (Kindergarten, Basisstufe, Primar- und Sekundarschule) werden ab 1. Januar 2024 neu auf Basis Standardkosten berechnet. Informationen dazu sind den folgenden Dokumenten zu entnehmen:

Weitere Informationen zu Kantonsbeiträgen

  • Kostenraster für die Berechnung der Kantonsbeiträge an die Tagesstrukturen
    Kostenraster schul- und familienergänzende Tagesstrukturen
    Hinweise zu Kostenraster und Kontierung
  • Beiträge an Schulsozialarbeit
  • Beiträge an die integrative Sonderschulung
  • Beiträge an die Schulung von Kindern Asylsuchender
  • Beiträge an Schulen mit sehr hohem Anteil fremdsprachiger Lernender
    Der Anteil muss mehr als 35 Prozent betragen. Entscheidend ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die jeweils am 1. September erhoben wird. Die Beiträge werden den Gemeinden von der Dienststelle Volksschulbildung im ersten Quartal des Kalenderjahres für das laufende Schuljahr ausgerichtet. Die Schulen müssen kein Gesuch stellen. Grundlage ist §62 Abs. 2bis VBG.
  • Stellvertretungskosten, Beiträge an Weiterbildung
    Für bestimmte Kurse und Weiterbildungen übernimmt der Kanton ganz oder teilweise die Kosten für Stellvertretungen. Der Kanton beteiligt sich zudem an den Kosten für Zusatzausbildungen von Lehrpersonen der öffentlichen Schulen, sofern diese auch im Interesse des Kantons sind.
  • Unterrichtsangebote: Seit 2024 erhalten die Gemeinden via Standardkosten einen Pauschalbetrag von Fr. 55.- pro Klasse für Unterrichtsangebote. Die Schulleitenden sind für das Einhalten des Budgetrahmens ihrer Teams zuständig. Die Schulen bezahlen die Unterrichtsangebote dem Anbietenden direkt.


Unentgeltlichkeit des Volksschulunterrichts

Für obligatorische Schulveranstaltungen dürfen von den Eltern grundsätzlich keine finanziellen Beiträge verlangt werden. Die Gemeinden müssen für diese Veranstaltungen Beträge pro Klasse, Schuljahr und Lernende/n budgetieren. Die Mindest- und Maximalbeiträge sind in einer Weisung festgehalten.

Für die Fächer Hauswirtschaft und Textiles und Technisches Gestalten gibt es Empfehlungen für Beiträge an Mahlzeiten und Verbrauchsmaterialien.


Schulleitungspensen und Schulpool

  • Richtlinien Schulleitungspensum ab 1. August 2022
  • Richtlinien Schulpool ab Schuljahr 2025/26
  • Berechnungstool ab Schuljahr 2025/26
    Das Excel-Tool hilft bei der Berechnung der Schulleitungspensen, des Schulpools, der Pensen für Integrative Förderung (IF), Schulpsychologie, Logopädie, Psychomotorik und Schulsozialarbeit. Das Excel-Berechnungstool enthält einen einfachen Pensenumrechner. Zudem werden die Pensen für die Fachkarrieren Digitalität, Begabungs-und Begabtenförderung und Verhalten berechnet.


Richtlinien für Entschädigungen

Richtlinien zur Entschädigung von Lehrpersonen für Pausenaufsicht

 

Neue obligatorische Lehrmittel

Englisch

Französisch

Italienisch

Lehrmittel Sek «Tocca a te!», Preisangaben

Mathematik

Projektunterricht 

Lehrmittel Sek «meinProjekt!», Preisangaben

Berufliche Orientierung

Lehrmittel Sek "Profolio", Preisangaben


Schulbauten und Einrichtungen

 

Betriebskosten Volksschule