Gestützt auf die Personalverordnung erhalten die Schulen bestimmte Lektionen pro Klasse in den Schulpool. Die Schulleitungen können damit Lehrpersonen Aufgaben übergeben, die nicht zum ordentlichen Berufsauftrag gehören. Die Schulleitung regelt in einer Vereinbarung mit den Verantwortlichen die Aufgaben, den zeitlichen Rahmen und die finanziellen Mittel. Hier eine Auflistung von Muster-Aufträgen.
RegelschulungBeauftragte Zyklus 3Angela Brun
Kellerstrasse 10
6002 Luzern
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