Schulpool

Gestützt auf die Personalverordnung erhalten die Schulen bestimmte Lektionen pro Klasse in den Schulpool. Die Schulleitungen können damit Lehrpersonen Aufgaben übergeben, die nicht zum ordentlichen Berufsauftrag gehören. Die Schulleitung regelt in einer Vereinbarung mit den Verantwortlichen die Aufgaben, den zeitlichen Rahmen und die finanziellen Mittel. Hier eine Auflistung von Muster-Aufträgen.

Auftragserteilung Schulpool

Dienststelle Volksschulbildung

Regelschulung
Beauftragte Zyklus 3
Angela Brun

Kellerstrasse 10

6002 Luzern

Standort


Telefon
041 228 54 35

E-Mail