Schulpool
Gestützt auf die Personalverordnung erhalten die Schulen bestimmte Lektionen pro Klasse in den Schulpool. Die Schulleitungen können damit Lehrpersonen Aufgaben übergeben, die nicht zum ordentlichen Berufsauftrag gehören. Die Schulleitung regelt in einer Vereinbarung mit den Verantwortlichen die Aufgaben, den zeitlichen Rahmen und die finanziellen Mittel. Hier eine Auflistung von Muster-Aufträgen.
Auftragserteilung Schulpool
Dienststelle Volksschulbildung
Regelschulung
Beauftragte Zyklus 3
Angela Brun
Kellerstrasse 10
6002
Luzern
Telefon
041 228 54 35
E-Mail