Der Kanton und die Gemeinden teilen sich die Kosten für die gesamte Sonderschulung hälftig. Dies gilt auch für die Fahrtkosten für den Schulweg. Der Gemeindebeitrag wird über einen Pool finanziert, in den die Gemeinden jährlich pro Einwohner/in einen Betrag einzahlen. Die Dienststelle Volkschulbildung ist zuständig für die Verwaltung dieses Pools. Die Finanzierung der Sonderschulung erfolgt über Pauschalen, welche für die einzelnen Angebote kostendeckend sind.
Finanzierung Sonderschulmassnahmen
Fahrtkosten Schulweg