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Vernehmlassungen

Privatunterricht - Änderung Bewilligungsvoraussetzungen

Der Lehrplan 21 stellt an die Lehrpersonen der Volksschule und an die Privatunterricht erteilenden Personen hohe didaktische Anforderungen. Aus diesem Grund sollen die Kriterien für die Bewilligung zur Erteilung von Privatunterricht verschärft werden, damit die Unterrichtsqualität und damit auch die Chancengerechtigkeit für alle schulpflichtigen Kinder im Kanton Luzern weiterhin garantiert werden kann. Ab dem Schuljahr 2023/24 sollen Personen, die Privatunterricht an ihre eigenen Kinder erteilen, über eine stufen- und fachgemässe Ausbildung (Lehrdiplom) verfügen. Eine «gleichwertige pädagogische» Ausbildung würde nach der geplanten Verordnungsänderung nicht mehr reichen.

Die Vernehmlassungsfrist ist am 28. Februar 2023 abgelaufen. Vielen Dank für die eingereichten Stellungnahmen, diese werden zurzeit ausgewertet.

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