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Volksschulbildung

Vernehmlassungen

Erhöhung der Mindestvorgaben für Schuldienstpensen

Die Zahl der Lernenden mit psychischen Problemen und Verhaltensschwierigkeiten nimmt überproportional zu und bedingt mehr zeitliche Ressourcen für die Schuldienste. Dies hat die im Herbst 2025 von der Dienststelle Volksschulbildung durchgeführte Überprüfung der Pensenschlüssel bestätigt. Deshalb sollen die Mindestvorgaben für die Pensen der Schulpsychologinnen und -psychologen als auch der Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter erhöht werden.

Dies bedingt eine Anpassung der Verordnung über die Schuldienste (SRL 408). Der Änderungsentwurf ging am 10. April 2026 in die Vernehmlassung. Sie dauert bis am 1. Juni 2026.

Zu den Vernehmlassungsunterlagen