Die Schulsozialarbeit (SSA) unterstützt und berät Kinder und Jugendliche bei der Gestaltung des Schulalltages und bei einer für sie befriedigenden Lebensbewältigung. Unter Einbezug des sozialen Umfeldes hilft die SSA bei der Entwicklung von Lösungen bei psychosozialen Problemstellungen. Dabei arbeitet sie mit Lehrpersonen, weiteren Fachpersonen und spezialisierten Stellen der Kinder- und Jugendhilfe sowie mit der Schule zusammen.
Aufgaben
Die Schulsozialarbeit unterstützt Kinder, Jugendliche und Familien bei der Bewältigung von psychosozialen Problemstellungen.
- Sie fördert die Kompetenzen der Kinder und Jugendlichen zur Lösung von persönlichen und/oder sozialen Schwierigkeiten und stärkt deren Eigenverantwortung.
- Sie bietet tragfähige Beziehungen an und trägt dazu bei, sozialen und persönlichen Problemen vorzubeugen, sie zu lindern und zu lösen.
- Sie berät und begleitet Lehrpersonen in der Bearbeitung von problematischen und entwicklungshemmenden Gruppen- und Klassensituationen.
- Die Schulsozialarbeit fördert eine positive Schulkultur. Sie wirkt bei der Schulentwicklung aktiv mit und unterstützt die Schule bei der Prävention und Früherkennung von sozialen Problemen.
- Sie leistet einen Beitrag zur Vernetzung und Zusammenarbeit mit Eltern und schulinternen und ausserschulischen Unterstützungssystemen der Kinder- und Jugendhilfe.
- Sie fördert und unterstützt die Integration der Kinder und Jugendlichen in die Schule und in die Gesellschaft und setzt sich für Chancengerechtigkeit und Partizipation ein.
- Sie berät und unterstützt im Kontext des Kinder- und Jugendschutzes.
Angebote
- Beratung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen
- Beratung und Unterstützung von Gruppen und Klassen
- Beratung von Eltern und Erziehungsberechtigten
- Beratung und Unterstützung von Lehrpersonen, Fachpersonen und Schulleitungen
Schulsozialarbeit umsetzen
In Umsetzungshilfen wird aufgezeigt, welche Aspekte beachtet werden müssen, wenn eine Stelle für Schulsozialarbeit eingerichtet wird.
Kantonsbeiträge
Auf den 1. Januar 2024 sind die geänderten Bestimmungen betreffend der Kantonsbeiträge an die Betriebskosten des kommunalen Volksschulangebots in Kraft getreten. Dabei wurden unter anderem auch die Kantonsbeiträge für die Schulsozialarbeit (Kindergarten, Basisstufe, Primar- und Sekundarschule) neu auf Basis der Standardkosten berechnet.
Weitere Informationen: Finanzielles - Kanton Luzern