Schulleitungen und Schulpersonal bilden sich individuell und kollektiv weiter, so dass ihr Handeln den professionellen Ansprüchen gerecht ist. Weiterbildung kann schulintern oder schulextern erfolgen.
Die PH Luzern bietet ein umfassendes Weiterbildungsangebot an.
www.phlu.ch/weiterbildung
Mitfinanzierung von Weiterbildungen
Die Dienststelle Volksschulbildung (DVS) beteiligt sich an den Kosten für Weiterbildungen von Lehrpersonen der öffentlichen Volksschulen des Kantons Luzern, sofern die Weiterbildung auch im Interesse des Kantons ist.
Folgende Weiterbildungen werden unterstützt:
- "DAS Schulleiter/in" und MAS Schulmanagement inklusive einzelne Module dieser Weiterbildungen.
- MAS Integrative Förderung sowie dessen einzelne Module
- CAS Leiten in Tagesstrukturen
- CAS Medien und Informatik für Lehrpersonen
- CAS Medien und Informatik Mentor/in
Die Voraussetzungen und Bedingungen zur Mitfinanzierung dieser Weiterbildungen sind in den folgenden Richtlinien aufgeführt:
Richtlinien Weiterbildungsvertrag Lehrpersonal ab Schuljahr 2020/21
Weiterbildungsverträge
Bei sehr umfangreichen und kostenintensiven Weiterbildungen ist für die Mitfinanzierung ein Weiterbildungsvertrag notwendig. Mehr zu den Weiterbildungsverträgen, zur Aufteilung der Kosten und zur Verpflichtungszeit für Lehrpersonen und Fachpersonen steht in den Richtlinien.
Vorgehen
- Richtlinien "Weiterbildungsvertrag Lehrpersonal ab Schuljahr 2020/21" lesen
- „Antrag Weiterbildungsvertrag für Lehrpersonen und Schulleitende“ online ausfüllen (Link unten) und absenden
- Der Antrag wird automatisch an die/den Vorgesetzte/n (Schulleitung bzw. Schulbehörde) sowie die zuständige Studienleitung gesandt und wird nach deren OK an die DVS weitergeleitet.
- Die DVS prüft den Antrag, erstellt einen Weiterbildungsvertrag, sofern die Voraussetzungen gemäss Richtlinien erfüllt sind, und sendet Ihnen diesen zur Gegenzeichnung zu.
Der Master-Studiengang in Schulischer Heilpädagogik (MA SHP) sowie die Studienprogramme zur Stufen- (L) oder Facherweiterung (F) an der PH Luzern gelten als Ausbildungen und werden deshalb nicht mit einem Weiterbildungsvertrag durch die Dienststelle Volksschulbildung (DVS) unterstützt. Die DVS empfiehlt den Gemeinden und Sonderschulleitungen, die Lehrpersonen zu unterstützen. Die Möglichkeiten sind in einer Empfehlung zusammengefasst.
Studiengang MA SHP, Stufen- und Facherweiterung: Empfehlung
Nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung können die Kostenbeiträge mit diesem Formular abgerechnet werden.
Abrechnung Weiterbildung an der PH Luzern
Übernahme Stellvertretungskosten
Für folgende Kurse und Weiterbildungen übernimmt der Kanton 100% der Stellvertretungskosten.