Weiterbildung

Personen welche an einer Weiterbildung teilnehmen

Schulleitungen und Schulpersonal bilden sich individuell und kollektiv weiter, so dass ihr Handeln den professionellen Ansprüchen gerecht ist. Weiterbildung kann schulintern oder schulextern erfolgen.

 

Die PH Luzern bietet ein umfassendes Weiterbildungsangebot an.

www.phlu.ch/weiterbildung

Mitfinanzierung von Weiterbildungen

Die Dienststelle Volksschulbildung (DVS) beteiligt sich an den Kosten für Weiterbildungen von Lehrpersonen der öffentlichen Volksschulen des Kantons Luzern, sofern die Weiterbildung auch im Interesse des Kantons ist.

Folgende Weiterbildungen werden unterstützt:

  • DAS Schulleiter/in und MAS Schulmanagement inklusive einzelne Module dieser Weiterbildungen.
  • MAS Integrative Förderung sowie dessen einzelne Module (CAS INLL, CAS INUE/IS, CAS DaZIK, CAS IBBF, CAS 4-8, CAS IF Sek, CAS M&C, CAS BreVe).
  • CAS Leiten in Tagesstrukturen
  • CAS Medien und Informatik Mentor/in

Weiterbildungsverträge

Bei umfangreichen und kostenintensiven Weiterbildungen ist für die Mitfinanzierung ein Weiterbildungsvertrag notwendig. Ausführliche Informationen zu den  Weiterbildungsverträgen und zu den Bedingungen für die Mitfinanzierung der oben genannten Weiterbildungen stehen in den Richtlinien: 

Richtlinien Weiterbildungsvertrag Lehrpersonal ab Studienbeginn Schuljahr 2023/24
Richtlinien Weiterbildungsvertrag Lehrpersonal (gültig für Weiterbildungen mit Beginn Schuljahr 2020/21, 2021/22, 2022/23 oder früher)

Vorgehen

  1. Richtlinien «Weiterbildungsvertrag Lehrpersonal» lesen
  2. «Antrag Weiterbildungsvertrag für Lehrpersonen und Schulleitende» online ausfüllen (Link unten) und absenden
  3. Der Antrag wird automatisch an die/den Vorgesetzte/n (Schulleitung bzw. Schulbehörde) sowie die zuständige Studienleitung gesandt und wird nach deren OK an die DVS weitergeleitet.
  4. Die DVS prüft den Antrag, erstellt einen Weiterbildungsvertrag, sofern die Voraussetzungen gemäss Richtlinien erfüllt sind, und sendet Ihnen diesen zur Gegenzeichnung zu.

Der Master-Studiengang in Schulischer Heilpädagogik (MA SHP) sowie die Studienprogramme zur Stufen- (L) oder Facherweiterung (F) an der PH Luzern gelten als Ausbildungen und werden deshalb nicht mit einem Weiterbildungsvertrag durch die Dienststelle Volksschulbildung (DVS) unterstützt. Die DVS empfiehlt den Gemeinden und Sonderschulleitungen, die Lehrpersonen zu unterstützen. Die Möglichkeiten sind in einer Empfehlung zusammengefasst.

Studiengang MA SHP, Stufen- und Facherweiterung: Empfehlung

Abrechnung der Weiterbildungskosten

Nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung können die Kostenbeiträge mit diesem Formular abgerechnet werden.

Abrechnung Weiterbildung an der PH Luzern

Übernahme Stellvertretungskosten

Für folgende Kurse und Weiterbildungen übernimmt der Kanton 100% der Stellvertretungskosten.

Dienststelle Volksschulbildung

Zentrale Dienste
Sibylle Reinhard

Kellerstrasse 10

6002 Luzern

Standort


Telefon
041 228 51 56

E-Mail
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