Der Kanton regelt das Aufnahmeverfahren für die separative Sonderschulung.
Kinder und Jugendliche mit einer geistigen Behinderung werden an der HPS Sursee aufgenommen, wenn:
- nachgewiesener Sonderschulbedarf durch Schulpsychologischen Dienst oder Fachdienst Sonderschulabklärung besteht
- sie in dem vom Kanton festgelegten Einzugsgebiet der Schule wohnen
- ihre Förderbedürfnisse abgedeckt werden können
- entsprechende Plätze vorhanden sind
Bereits vor und während der Abklärungsphase sind unverbindliche Schulbesuche in Absprache mit dem Rektorat möglich. Liegt ein Antrag des Kantons Luzern für eine Schulung an der HPS Sursee im separativen Bereich vor, meldet der Schulpsychologische Dienst (SPD) oder der Fachdienst Sonderschulabklärung einen Besuch mit den Erziehungsberechtigten an. Ebenso nimmt die Heilpädagogische Früherziehung Kontakt auf, wenn es um die Einschulung eines Kindes mit einer geistigen Behinderung geht. So lernen die Erziehungsberechtigten das Angebot der separativen Schulung kennen. Am Gespräch nehmen der Rektor, der SPD bzw. die Früherziehung und die Erziehungsberechtigten teil. In einem zweiten Schritt besuchen die Erziehungsberechtigten mit dem Kind oder Jugendlichen die Lehrperson und ihre Klasse. Liegt ein definitiver Aufnahmeentscheid für eine separative Sonderschulung vor, regelt die zukünftige Lehrperson der Schülerin/des Schülers alles Weitere im direkten Kontakt mit den Erziehungsberechtigen. In regelmässigen Abständen wird der Entscheid über separative bzw. integrative Sonderschulung durch den SPD überprüft.