Um einen Sonderschulbedarf auszuweisen, werden Kinder und Jugendliche mit anerkannten Verfahren und Tests abgeklärt. Die Empfehlung der abklärenden Stelle bildet die fachliche Grundlage für einen Antrag auf eine Sonderschulmassnahme bei der DVS.
Termin für Anmeldung zur Abklärung:
Ende Oktober: Initiierung der Anmeldung durch die Schulleitung
1. Dezember: Anmeldeschluss
Folgende Termine gelten für die Anmeldung zur Überprüfung:
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Bereich |
Termin |
Zuständige Abklärungsstelle |
| IS Kognitive Entwicklung |
Zwischen 31. August und 31. Oktober |
SPD |
| IS Körper, Motorik, Gesundheit |
Zwischen 31. August und 31. Oktober |
Fachdienst |
| IS Sehen, Hören |
Zwischen 31. August und 31. Oktober
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Fachdienst |
| IS Sprachentwicklung |
Spätestens 1. Dezember |
Fachdienst |
IS Verhalten und sozio-emotionale Entwicklung
(fachliche Durchführung formidabel, Mariazell, FDA) |
Spätestens 1. Dezember |
SPD |
IS Verhalten und sozio-emotionale Entwicklung
(fachliche Durchführung SPD) |
Spätestens 1. Dezember |
Fachdienst |
Überprüfungen IS
- Erste Verlängerung (i.d.R. nach 2 Jahren): ohne Überprüfung der abklärenden Stelle möglich. Antrag bis 31. Januar direkt mit aktuellen Berichten und Personalienblatt an die zuständigen Beauftragten für Sonderschulung.
- Jede weitere Verlängerung (z.B. nach 3, 4 oder mehr Jahren): Anmeldung zur Überprüfung bei der abklärenden Stelle zwingend.
Termin für Anträge für alle Bereiche ausgenommen Bereich Verhalten und sozio-emotionale Entwicklung:
31. Januar: Einsendeschluss, damit die Sonderschulung per neues Schuljahr umgesetzt werden kann. Bitte Anträge erst einreichen, wenn die Empfehlung der abklärenden Stelle vorliegt. Kann die Frist deswegen nicht eingehalten werden, wird der Antrag ohne Ankündigung der Verspätung nachträglich eingereicht.
Termin für Anträge im Bereich Verhalten und sozio-emotionale Entwicklung:
Im Bereich Verhalten und sozio-emotionale Entwicklung (VsE) werden Anträge für Fälle mit dem dringendsten Bedarf bis 31. Januar eingereicht. Vollständige Anträge werden prioritär behandelt, so dass bis Ende April mit einem Entscheid gerechnet werden kann. Ab April erfolgen die Zuweisungen in einem 3-Monatsrhythmus.
Details siehe: