Um einen Sonderschulbedarf auszuweisen, werden Kinder und Jugendliche mit anerkannten Verfahren und Tests abgeklärt. Die Empfehlung der abklärenden Stelle bildet die fachliche Grundlage für einen Antrag auf eine Sonderschulmassnahme bei der DVS.
Abklärung
Termin für Anmeldung zur Abklärung:
Ende Oktober: Initiierung der Anmeldung durch die Schulleitung
1. Dezember: Anmeldeschluss
Überprüfung
Termin für Anmeldung zur Überprüfung:
Zwischen 31. August und 31. Oktober
(IS Verhalten 1. Dezember)
Regelung für IS Sprachentwicklung: Besteht nach zwei Jahren weiterhin Bedarf nach IS, kann eine Verlängerung direkt beim Schulbetrieb II beantragt werden, ohne vorgängige Überprüfung durch den Fachdienst für Sonderschulabklärungen. Eine weitere Verlängerung der IS nach 3 Jahren Laufzeit ist nicht möglich. Wenn ein Übertritt in die separative Sonderschulung angestrebt wird, ist eine Abklärung beim Fachdienst erforderlich.
Antrag
Termin für Anträge:
31. Januar: Einsendeschluss, damit die Sonderschulung per neues Schuljahr umgesetzt werden kann.
Bitte Anträge erst einreichen, wenn die Empfehlung der abklärenden Stelle vorliegt. Sollte deswegen die Frist nicht eingehalten werden können, wird der Antrag ohne Ankündigung der Verspätung nachträglich eingereicht.
Details siehe: