Abklärungen, Anträge & Überprüfungen

Um einen Sonderschulbedarf auszuweisen, werden Kinder und Jugendliche mit anerkannten Verfahren und Tests abgeklärt. Die Empfehlung der abklärenden Stelle bildet die fachliche Grundlage für einen Antrag auf eine Sonderschulmassnahme bei der DVS.

Abklärung

Termin für Anmeldung zur Abklärung:
Ende Oktober: Initiierung der Anmeldung durch die Schulleitung
1. Dezember: Anmeldeschluss

Überprüfung

Termin für Anmeldung zur Überprüfung:
Zwischen 31. August und 31. Oktober
(IS Verhalten und IS Sprachentwicklung 1. Dezember)

Überprüfungen IS Sprachentwicklung:

  • Erste Verlängerung (i.d.R. nach 2 Jahren): ohne Abklärung am Fachdienst möglich. Antrag bis 31. Januar direkt mit aktuellen Berichten und Personalienblatt zu den zuständigen Beauftragten für Sonderschulung.
  • Jede weitere Verlängerung (z.B. nach 3, 4 oder mehr Jahren): Anmeldung zur Überprüfung am Fachdienst zwingend (Anmeldetermin 1. Dezember).

Antrag

Termin für Anträge für alle Bereiche ausgenommen Bereich Verhalten und sozio-emotionale Entwicklung:
31. Januar: Einsendeschluss, damit die Sonderschulung per neues Schuljahr umgesetzt werden kann. Bitte Anträge erst einreichen, wenn die Empfehlung der abklärenden Stelle vorliegt. Kann die Frist deswegen nicht eingehalten werden, wird der Antrag ohne Ankündigung der Verspätung nachträglich eingereicht.

Termin für Anträge im Bereich Verhalten und sozio-emotionale Entwicklung:
Im Bereich Verhalten und sozio-emotionale Entwicklung (VsE) werden Anträge für Fälle mit dem dringendsten Bedarf bis 31. Januar eingereicht. Vollständige Anträge werden prioritär behandelt, so dass bis Ende April mit einem Entscheid gerechnet werden kann. Ab April erfolgen die Zuweisungen in einem 3-Monatsrhythmus.

Details siehe: