Schuleintritt

Der HFD ist zuständig für Entwicklungsabklärungen im Rahmen der Heilpädagogischen Früherziehung.

Für die Abklärung von integrativen oder separativen Sonderschulmassnahmen beim Eintritt in den obligatorischen Kindergarten (Schuleintritt) sind die Schulpsychologischen Dienste oder der Fachdienst für Sonderschulabklärungen zuständig.
Für Kinder mit Entwicklungsproblemen, die noch nicht präzis einzuordnen sind, können in Zusammenarbeit mit dem HFD präventive Massnahmen für den Kindergartenbesuch beantragt werden. Nähere Angaben entnehmen Sie bitte hier.

Für allgemeine Informationen zum Schuleintritt lesen Sie bitte hier weiter.