Frühe Intervention

Ausgangslage

Die Geburt eines Kindes ist eine herausfordernde Phase für Eltern und Kind. Kommen zusätzliche Belastungen seitens der Eltern oder des Babys dazu, kann dies zu Schwierigkeiten führen. Das Kind schreit viel, schläft schlecht, lässt sich kaum beruhigen, trinkt ungenügend etc. Bei solchen Regulations- und Interaktionsstörungen ist es wichtig, dass Familien möglichst frühzeitig adäquate Unterstützung erhalten.

Ziele

Familien werden durch Frühe Intervention (FI) unterstützt. So schaffen die Eltern bestmögliche Entwicklungschancen für ihr Kind, trotz Belastungen und erschwerenden Umständen.

Der Fokus liegt bei der Entwicklung des Kindes:

  • Die frühe Eltern-Kind-Interaktion wird gezielt gefördert und Elternkompetenzen nachhaltig gestärkt.
  • Die Eltern werden beim Lesen und Interpretieren der kindlichen Signale unterstützt.
  • Eltern passen laufend die Entwicklungsbedingungen den Bedürfnissen ihres Kindes an.

Ergänzende oder entlastende Massnahmen werden, falls notwendig, installiert.

Zielgruppe

Kinder im ersten Lebensjahr, deren Entwicklung belastet oder gefährdet ist.

  • Frühgeburtlichkeit, Mehrlingsschwangerschaft etc.
  • Regulationsstörungen (z. B. Ess-, Schlafprobleme, Schreien etc.)
  • Psychosoziale Risikofaktoren (z. B. psychische Erkrankungen der Eltern, sehr junge Eltern, Armut etc.)

Eltern von Kindern im ersten Lebensjahr, die wegen der Entwicklung ihres Kindes verunsichert sind.

Angebot

Frühe Intervention (FI) ist ein freiwilliges, niederschwelliges, präventives und für die Eltern kostenloses Angebot des Heilpädagogischen Früherziehungsdienstes des Kantons Luzern und dauert maximal ein Jahr.
Das Angebot findet in der Regel zu Hause in Absprache mit den Eltern statt. Die Termine werden nach Bedarf vereinbart.
Zusammen mit den Eltern wird auf gelingende Momente geachtet und Strategien für herausfordernde Momente erarbeitet. Dazu wird auch videobasiert beraten.
Die aktuelle Entwicklung und die nächsten Schritte werden zusammen besprochen.

Anmeldung

  • Anmelden können die Eltern, medizinische Stellen (Spitäler, Arzt*innen, Kispex, etc.), Hebammen, Mütter- Väterberater/innen und Sozialdienste.
  • Das Einverständnis der Eltern ist eine Voraussetzung.
  • Die Anmeldung kann telefonisch, per Mail oder schriftlich beim zuständigen Heilpädagogischen Früherziehungsdienst erfolgen.

 

 

Fachstelle für Früherziehung und Integrative Sonderschulung

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