Heilpädagogische Früherziehung (HFE) richtet sich an Kinder mit Entwicklungsauffälligkeiten sowie an Kinder, deren Entwicklung gefährdet ist. Auffälligkeiten können sich in der geistigen, sprachlichen, motorischen, emotionalen, sozialen und/oder Wahrnehmungsentwicklung zeigen.
Heilpädagogische Früherziehung bietet diesen Kindern Förderung sowie den Eltern Beratung bei Fragen zur Entwicklung und Erziehung ihrer Kinder an. Heilpädagogische Früherziehung findet in der Regel zu Hause in der gewohnten Umgebung des Kindes statt. Bei Bedarf erfolgt sie im familienergänzenden Lebensumfeld des Kindes oder in den Räumlichkeiten des Früherziehungsdienstes.
Die Heilpädagogische Früherziehung gehört zu den sonderpädagogischen Massnahmen und ist seit dem 1. Januar 2013 als kantonales Angebot organisiert. Sie ist als Massnahme der Sonderschulung Teil des öffentlichen Bildungsauftrages und durch den Kanton und die Gemeinden finanziert. Die Heilpädagogische Früherziehung ist für die Eltern kostenlos.
Die Dauer der Heilpädagogischen Früherziehung richtet sich nach dem Entwicklungsstand des Kindes und den Bedürfnissen der Eltern.
Die Heilpädagogische Früherziehung richtet sich an Kinder ab Geburt bis zum Eintritt in den obligatorischen Kindergarten. Anmeldedatum ist spätestens 31. Oktober vor dem Eintritt in den obligatorischen Kindergarten im folgenden Schuljahr.