www.lu. ch


Volksschulbildung

Abklärung

Wird bei Kindern oder Jugendlichen eine Behinderung vermutet, können die Schulleitung oder die Erziehungsberechtigten eine Abklärung veranlassen. Abklärende Stellen sind je nach vermuteter Behinderung entweder die zuständigen Schulpsychologischen Dienste oder der kantonale Fachdienst für Sonderschulabklärungen.

Die schulpsychologische Dokumentation und Berichterstattung erfolgt mit dem standardisierten Abklärungsverfahren SAV.

Schulpsychologische Dienste

Die schulpsychologischen Dienste klären Kinder und Jugendliche mit vermuteten Behinderungen in den folgenden Bereichen ab:

  • kognitive Entwicklung
  • Verhalten und sozio-emotionale Entwicklung

Fachdienst für Sonderschulabklärungen der DVS

Der Fachdienst klärt Kinder und Jugendliche mit vermuteten Behinderungen in folgenden Bereichen ab:

  • Sprachentwicklung
  • Körper, Motorik, Gesundheit
  • Hören
  • Sehen
  • Verhalten und sozio-emotionale Entwicklung mit Indikation Private Regelschule 

Ein Merkblatt für Schuldienste, Schulleitungen, Fachpersonen der Medizin und Sozialdienste erläutert das Abklärungsverfahren am Fachdienst für Sonderschulabklärungen:

Merkblatt für Fachpersonen

Informationen für Eltern

Anmeldeformulare für Abklärungen beim Fachdienst

Abklärung Sonderschulbedarf Bereich Sprachentwicklung

Abklärung Sonderschulbedarf Bereiche Körper, Motorik, Gesundheit sowie Sehen und Hören

Abklärung Sonderschulbedarf Bereich Verhalten und sozio-emotionale Entwicklung (Private Regelschule)

Der Anmeldung sind bereits vorhandene Berichte und Abklärungsunterlagen beizulegen. Die folgende Vorlage kann für die Erstellung des Schulberichts verwendet werden:
Vorlage Schulbericht für Anmeldung am Fachdienst

Heilpädagogischer Früherziehungsdienst

Der HFD ist zuständig für Abklärungen von vermuteten Behinderungen und Entwicklungsverzögerungen im Rahmen der heilpädagogischen Frühförderung:
Schuleintritt von Kindern mit Entwicklungsverzögerungen und Behinderungen