Das zwangsweise verordnete Haarschneiden ist ein unzulässiger Eingriff in die persönliche Integrität eines Schülers oder einer Schülerin und darf von der Lehrperson nicht angeordnet werden. Zudem hat die Länge der Haare wenig Einfluss darauf, ob jemand mit Läusen befallen wird. Nur bei keinen oder ganz kurzen Haaren (kürzer als 2 cm) können sich Läuse nicht niederlassen. Bei kurzen Haaren ist es zwar einfacher, Läuse und Nissen zu finden und zu entfernen, aber sie sind kein Schutz vor einem Befall.
Merkblätter Läuse