Nein. Der Bademeister ist vom Schwimmbad dafür angestellt, das gesamte Schwimmbecken im Auge zu behalten und in einem Notfall einzugreifen. Er kann deshalb nicht spezifisch eine einzelne Schulklasse überwachen.
Im Übrigen: Lehrpersonen mit Brevet der Schweizerischen Lebensrettungsgesellschaft (SLRG) müssen nur noch alle 4 Jahre einen Fortbildungskurs besuchen. Vgl. auch
Merkblatt Schwimmunterricht und Baden