Haftung

  • Wer haftet, wenn ein Elternforum eine Veranstaltung durchführt?
    • Da der eigentliche Sinn der Elternmitwirkung ein gemeinsames Auftreten mit der Schule ist, sollten keine Veranstaltungen des Elternforums in Eigenregie durchgeführt werden. Es sind immer Veranstaltungen unter der Zuständigkeit der Schule vorzusehen. Dann haftet auch die Schule/die Gemeinde als Veranstalterin.

      Wenn das Elternforum nicht einen Verein gründet, gilt es als einfache Gesellschaft. Diese entsteht formlos, wenn zwei oder mehrere Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes mit gemeinsamen Kräften oder Mitteln zusammenwirken (vgl. Art. 530 OR). Die Mitglieder haften mit ihrem Vermögen.

      Formulierungsvorschlag für Reglement der Elternmitwirkung: 1. Das Elternforum ist eine einfache Gesellschaft. 2. Anlässe werden nur mit Zustimmung und unter der Zuständigkeit der Schule XY durchgeführt.
  • Im Projektunterricht kann es vorkommen, dass Lernende ausserhalb von Schulhaus und Schulareal sich selbst überlassen werden. Was muss ich als Lehrperson vorkehren, damit ich meine Aufsichtspflichten nicht verletze?
    • Beim Projektunterricht behält die Schule die Verantwortung für die Lernenden. Zu berücksichtigen sind jedoch deren Alter und Charakter. Die Lehrperson hat folgende notwendigen und zumutbaren Aufsichtspflichten wahrzunehmen:
      • die Lehrperson gibt einen klaren Projektauftrag
      • die stimmt dem Thema und den damit verbundenen Recherchen, Arbeitsorten usw. zu und schätzt das Gefahrenpotential als gering ein
      • sie überwacht den Arbeitsverlauf und ist erreichbar
      Die Lehrperson muss insbesondere entscheiden, ob das konkrete Projekt besondere Gefahren mit sich bringt. Beispiele:
      • Ein Schüler will eine Arbeit über einen Busbetrieb des öffentlichen Verkehrs machen. Auf dem Weg ins Busdepot verunfallt er schwer.
        Hier wird man der Lehrperson, sofern die Voraussetzungen oben erfüllt sind, kaum eine Pflichtverletzung vorwerfen können.
      • Eine Schülerin will die Drogenszene der Stadt Luzern untersuchen. Sie plant Interviews mit Drogensüchtigen und wenn möglich auch mit Dealern.
        Mit dieser Arbeit setzt sich die Schülerin unter Umständen erhöhten Gefahren aus, weshalb eine solche Arbeit nicht oder nur unter strengen Auflagen bewilligt werden darf.
  • Eine Lehrperson hat kein Brevet der Schweizerischen Lebensrettungsgesellschaft (SLRG). Sie geht deshalb mit der Klasse in ein beaufsichtigtes Schwimmbad und meldet dem Bademeister die Anwesenheit der Klasse. Hat sich die Lehrperson genügend abgesichert?
    • Nein. Der Bademeister ist vom Schwimmbad dafür angestellt, das gesamte Schwimmbecken im Auge zu behalten und in einem Notfall einzugreifen. Er kann deshalb nicht spezifisch eine einzelne Schulklasse überwachen.

      Im Übrigen: Lehrpersonen mit Brevet der Schweizerischen Lebensrettungsgesellschaft (SLRG) müssen nur noch alle 4 Jahre einen Fortbildungskurs besuchen. Vgl. auch

      Merkblatt Schwimmunterricht und Baden 

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