Das Lehr- und Fachpersonal der Volksschule ist gemäss den kantonalen gesetzlichen Grundlagen bei den Gemeinden (Arbeitgeber) angestellt. Die Gemeindeschulen stellen die Lehr- und Fachpersonen an. Die Personaladministration erfolgt über die Dienststelle Personal gemäss Personalgesetz und –verordnung des Kantons.
Lehr- und Fachpersonal
Die Anstellung erfolgt in der Regel mit einem variablen Pensum (Pensenbandbreite).
Anstellung von Lehrpersonen mit variablem Pensum: Richtlinien
Schulleitungen
Eine zeitgemässe Schulführung ist ohne Schulleitungen nicht mehr denkbar. Im Kanton Luzern haben sich die Schulleitungen in den letzten Jahren erfolgreich etabliert.
In einer Umsetzungshilfe sind Aufgaben und Funktionen der Schulleitung formuliert. Sie richtet sich primär an Behörden und Schulleitungen.
Musikschulen
Pensenvereinbarung Musik und Bewegung
Pensenvereinbarung Instrumental- und Gesangsunterricht
Die Aufgaben der Mitarbeitenden in den verschiedenen Funktionen sind im Berufsauftrag näher umschrieben.
Für die Anstellungen von Klassenassistenzen gelten spezielle Rahmenbedingungen. Anstellung und Besoldung erfolgen in Wochenstunden und nicht in Lektionen.