Der Personalhilfsfonds leistet monetäre Unterstützung zur Überbrückung oder Vermeidung einer finanziellen Notsituation, beispielsweise für die Deckung von materiellen Schäden aus beruflicher Tätigkeit, in Härtefällen oder als Prozesshilfe.
Lehrpersonen der kommunalen Volksschulen und der Musikschulen sowie Fachpersonen der schulischen Dienste, Schulleitungen, Klassenassistenzen und Fachpersonen der Tagesstrukturen können sich in solchen Fällen mit einem Gesuch um finanzielle Unterstützung an die Kommission Personalhilfsfonds für Volks- und Musikschulen wenden.
In einem Merkblatt sind weitere Informationen über die Voraussetzungen, die Leistungen und das Vorgehen festgehalten:
Personalhilfsfonds Volks- und Musikschulen. Merkblatt
Der Kommission Personalhilfsfonds Volks- und Musikschulen gehören für die Amtsdauer 2023-2027 folgende Personen an:
Sibylle Reinhard, Beauftragte Personalfragen Lehrpersonal, Dienststelle Volksschulbildung (Präsidentin)
Gaby Schmidt, Departementssekretärin, Bildungs- und Kulturdepartement (Mitglied von Amtes wegen)
Dana Frei, Geschäftsführerin Luzerner Lehrerinnen- und Lehrerverband (Vertretung Personalorganisation)
Das Gesuchsformular kann per E-Mail via info.dvs@lu.ch angefordert werden.