Berufsauftrag

Der Berufsauftrag bildet die Grundlage für die Ausgestaltung der Arbeit einer Lehr- oder Fachperson. Er beschreibt die unterschiedlichen Arbeitsfelder, die zeitliche Verteilung der Arbeiten über ein Schuljahr und er gibt Hinweise auf konkrete Umsetzungsfragen. Je nach Tätigkeitsgebiet der Lehr- und Fachperson werden die zur Verfügung stehenden Jahresarbeitsstunden – d.h. bei einem 100 %-Pensum knapp 1900 Stunden – unterschiedlich in den einzelnen Aufgabenbereichen eingesetzt.

Berufsauftrag für Lehrpersonen der Volksschule (inkl. Sonderschulen)

Funktion Klassenlehrperson - gilt ab Schuljahr 2023/24

Die Schulen organisieren sich vermehrt in multiprofessionellen Teams. Die Funktion als Klassenlehrperson beinhaltet die institutionelle und pädagogische Verantwortung für eine Gruppe von Lernenden über ein Schuljahr. Die Verantwortung als Klassenlehrperson kann allein oder als Tandem wahrgenommen werden.

Funktion der Klassenlehrperson. Merkblatt

Berufsauftrag IF- und IS-Lehrpersonen

Berufsauftrag Mitarbeitende Schuldienste

Berufsauftrag Musikschullehrpersonen

Berufsauftrag Musikschullehrpersonen

Schulleitungen

Die Aufgaben von Schulleitenden sind in einer Umsetzungshilfe geregelt.
Umsetzungshilfe

Mit Schulleitenden kann eine Vertrauensarbeitszeit vereinbart werden.

Weisung Vertrauensarbeitszeit
Mustervereinbarung mit Vertrauensarbeitszeit

Altersentlastung bzw. zusätzliche Ferien ab 50

Zur Berechnung der Altersentlastung bzw. der zusätzlichen Ferientage für Lehr- und Fachpersonen (inklusive Musikschulen) ab 50 Jahren liegt eine Weisung vor.

Altersentlastung: Weisung

Dienststelle Volksschulbildung

Zentrale Dienste
Sibylle Reinhard

Kellerstrasse 10

6002 Luzern

Standort


Telefon
041 228 51 56

E-Mail

Dienststelle Volksschulbildung
Beauftragter Musikschulen

Abteilung Schulbetrieb I
Pirmin Hodel

Kellerstrasse 10

6002 Luzern

Standort


Telefon
041 228 56 06

E-Mail