Der Berufsauftrag bildet die Grundlage für die Ausgestaltung der Arbeit einer Lehr- oder Fachperson. Er beschreibt die unterschiedlichen Arbeitsfelder, die zeitliche Verteilung der Arbeiten über ein Schuljahr und er gibt Hinweise auf konkrete Umsetzungsfragen. Je nach Tätigkeitsgebiet der Lehr- und Fachperson werden die zur Verfügung stehenden Jahresarbeitsstunden – d.h. bei einem 100 %-Pensum knapp 1900 Stunden – unterschiedlich in den einzelnen Aufgabenbereichen eingesetzt.
Berufsauftrag für Lehrpersonen der Volksschule (inkl. Sonderschulen)
Funktion Klassenlehrperson - gilt ab Schuljahr 2023/24
Die Schulen organisieren sich vermehrt in multiprofessionellen Teams. Die Funktion als Klassenlehrperson beinhaltet die institutionelle und pädagogische Verantwortung für eine Gruppe von Lernenden über ein Schuljahr. Die Verantwortung als Klassenlehrperson kann allein oder als Tandem wahrgenommen werden.
Funktion der Klassenlehrperson. Merkblatt
Berufsauftrag IF- und IS-Lehrpersonen
Berufsauftrag Mitarbeitende Schuldienste
Berufsauftrag Musikschullehrpersonen
Berufsauftrag Musikschullehrpersonen
Schulleitungen
Die Aufgaben von Schulleitenden sind in einer Umsetzungshilfe geregelt.
Umsetzungshilfe
Mit Schulleitenden kann eine Vertrauensarbeitszeit vereinbart werden.
Weisung Vertrauensarbeitszeit
Mustervereinbarung mit Vertrauensarbeitszeit
Altersentlastung bzw. zusätzliche Ferien ab 50
Zur Berechnung der Altersentlastung bzw. der zusätzlichen Ferientage für Lehr- und Fachpersonen (inklusive Musikschulen) ab 50 Jahren liegt eine Weisung vor.
Altersentlastung: Weisung