Der Berufsauftrag bildet die Grundlage für die Ausgestaltung der Arbeit einer Lehr- oder Fachperson. Er beschreibt die unterschiedlichen Arbeitsfelder, die zeitliche Verteilung der Arbeiten über ein Schuljahr und er gibt Hinweise auf konkrete Umsetzungsfragen. Je nach Tätigkeitsgebiet der Lehr- und Fachperson werden die zur Verfügung stehenden Jahresarbeitsstunden – d.h. bei einem 100 %-Pensum knapp 1900 Stunden – unterschiedlich in den einzelnen Aufgabenbereichen eingesetzt.
Berufsauftrag für Lehrpersonen der Volksschule (inkl. Sonderschulen)
Funktion Klassenlehrperson
Die Funktion kann nicht aufgeteilt werden. Ausnahmen sind in einer Weisung formuliert.
Weisung
Berufsauftrag IF- und IS-Lehrpersonen
Umsetzungshinweise zum Berufsauftrag der IF-Lehrpersonen
Umsetzungshinweise zum Berufsauftrag der IS-Lehrpersonen
Berufsauftrag Musikschullehrpersonen
Berufsauftrag Musikschullehrpersonen
Die Aufgaben von Schulleitenden sind in einer Umsetzungshilfe geregelt.
Umsetzungshilfe
Mit Schulleitenden kann eine Vertrauensarbeitszeit vereinbart werden.
Weisung Vertrauensarbeitszeit
Mustervereinbarung mit Vertrauensarbeitszeit
Altersentlastung bzw. zusätzliche Ferien ab 50
Zur Berechnung der Altersentlastung bzw. der zusätzlichen Ferientage für Lehr- und Fachpersonen ab 50 Jahren liegt eine Weisung vor.
Altersentlastung: Weisung