Die Neugestaltung des «Förderprozesses nach ICF» wird ab Schuljahr 2023/24 Bildungs- und Förderprozess genannt. Der Bildungs- und Förderprozess unterstützt eine adäquate Förderung der Lernenden mit Sonderschulbedarf im Bereich kognitive Entwicklung und eine gemeinsame Sprache für einen besseren Austausch. Dazu werden der bereits bestehende «Förderprozess nach ICF» und der Lehrplan 21 (LP21) aufeinander bezogen. Der Bildungs- und Förderprozess richtet sich an Schulleitungen, Lehr- und Fachpersonen sowohl im integrativen wie auch im separativen Schulsetting.
Die folgende Grafik zeigt mögliche Abläufe im Verlauf des Bildungs- und Förderprozesses auf. Jeder Ablauf beginnt am Anfang eines Schuljahres mit dem Wechsel der zuständigen Schulischen Heilpädagogin oder des zuständigen Schulischen Heilpädagogen. Der Zweijahresablauf ist die Norm. Der Dreijahresablauf kommt vor allem in der Sekundarschule zur Anwendung. Der Einjahresablauf wird genutzt, wenn die Schulische Heilpädagogin oder der Schulische Heilpädagoge nach einem Jahr schon wieder wechselt.
Die notwendigen Dokumente (Vorbereitung Standortgespräch und Bildungspläne) wurden angepasst. Alle anderen Dokument und der Begriff "Förderprozess nach ICF" bleiben aktuell bestehen.
Alle Dokumente des Bildungs- und Förderprozesses sind in der Grafik verlinkt und erkennbar an diesem Zeichen:

So sind im Verlauf des Bildungs- und Förderprozesses die richtigen Dokumente am richtigen Ort des Prozesses platziert.
Hilfsdokumente
Instruktionsfilme
Falls sich die folgenden PDF-Formulare nicht öffnen lassen:
Anleitung
*Mögliche Vorlagen für den individuellen Bildungsplan sind unter "Hilfsdokumente" zu finden.