Seit dem Schuljahr 2023/24 heisst der «Förderprozess nach ICF» Bildungs- und Förderprozess. Der Bildungs- und Förderprozess unterstützt eine adäquate Förderung der Lernenden mit Sonderschulbedarf im Bereich kognitive Entwicklung und eine gemeinsame Sprache für einen besseren Austausch. Der Bildungs- und Förderprozess richtet sich an Schulleitungen, Lehr- und Fachpersonen sowohl im integrativen wie auch im separativen Schulsetting.
Die detaillierte Erklärung des Bildungs- und Förderprozesses ist im Handbuch zusammengefasst.
Die folgende Grafik zeigt mögliche Abläufe im Verlauf des Bildungs- und Förderprozesses auf. Jeder Ablauf beginnt am Anfang eines Schuljahres mit dem Wechsel der zuständigen Schulischen Heilpädagogin oder des zuständigen Schulischen Heilpädagogen. Der Zweijahresablauf ist die Norm. Der Dreijahresablauf kommt vor allem in der Sekundarschule zur Anwendung. Der Einjahresablauf wird genutzt, wenn die Schulische Heilpädagogin oder der Schulische Heilpädagoge nach einem Jahr schon wieder wechselt.
Alle Dokumente zum allgemeinen Bildungsplan sind unter
umsetzungen-dvs.lu.ch verfügbar.
Hilfsdokumente Gespräche
Befähigungsbereiche:
Instruktionsfilme
(Zur Beachtung: Die Filme basieren auf dem ursprünglichen Handbuch)
Förderplan im Lehreroffice erfassen: für IS-Lehrpersonen