Fremdsprachenunterricht
Regelungen bei IS-Lernenden mit geistiger Behinderung sind in der Umsetzungshilfe
"Englisch und Französisch in der Volksschule" beschrieben
(S. 20).
Broschüre
Englisch an den Heilpädagogischen Schulen
Englischunterricht im Bereich geistige Behinderung
Beurteilung und Zeugnis
Die Beurteilung der Lernenden mit Sonderschulung richtet sich grundsätzlich nach der Verordnung über die Beurteilung in der Volksschule (SRL Nr. 405a) und den zugehörigen Weisungen. Für die Sonderschulung gibt es eine zusätzliche Weisung.
Unterstützungsangebote für die Berufsfindung:
Für Lernende im Bereich kognitive Entwicklung besteht ein sonderpädagogisches Brückenangebot. Für die Aufnahme müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Die Anmeldung wird durch die DVS und die IV geprüft.
Für Fragen: Evelyn Hermann, Rektorin HPS Luzern, 041 228 74 30.