Volksschulbildung

Beurteilung

Die Beurteilung der Lernenden mit Sonderschulung richtet sich grundsätzlich nach der Verordnung über die Beurteilung in der Volksschule (SRL Nr. 405a) und den zugehörigen Weisungen. Für die Sonderschulung gibt es eine zusätzliche Weisung.

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