Eine IS wird in der Regel auf Ende eines Schuljahres beendet. Verschiedene Gründe können dazu führen, dass eine IS vorzeitig beendet werden muss:
- Wohnortswechsel innerhalb des Kantons
- Wegzug in einen anderen Kanton
- Kurzfristige Veränderung des Sonderschulbedarfs
Wird die IS vorzeitig beendet, muss dies der DVS umgehend gemeldet werden. Die für die IS verfügten Massnahmen in der zuständigen Regelschule werden hinfällig. Damit fallen die Arbeitsaufträge weg, obwohl das Anstellungsverhältnis und das festgesetzte Pensum für die vereinbarte Einsatzdauer noch weiterbestehen. Es ist nun im Einzelfall zu prüfen, auf welche Weise eine Lösung gefunden werden kann, die einerseits den personalrechtlichen Bestimmungen und den Finanzen Rechnung trägt, andererseits aber auch für die Lehr- oder Fachpersonen zumutbar ist.
Merkblatt „Integrative Sonderschulung: Anstellungsfragen“
Wenn Anstellungen weitergeführt werden müssen, übernimmt die DVS die Bezahlung der verfügten Massnahmen längstens bis zum Ende der regulären Kündigungsfrist.