Die Anzahl Lernender mit der Diagnose Autismus-Spektrum-Störungen (ASS) hat in den letzten Jahren zugenommen. Der Bundesrat hat aus diesem Grund 2012 die Erarbeitung eines Forschungsberichts zu den frühkindlichen Entwicklungsstörungen, zu denen Autismus gehört, in Auftrag gegeben. Der seit 2015 vorliegende Bericht empfiehlt Massnahmen in den Bereichen Früherkennung und Diagnostik, Frühintervention sowie Beratung und Koordination.
Mit der Schaffung des Fachdienstes für Autismus FDA ergänzt die Dienststelle Volksschulbildung das bestehende Angebot für Lernende mit ASS im obligatorischen Schulalter.
Der FDA bietet ambulante Leistungen an für Lernende mit einer Autismus-Diagnose, die die Regelschule besuchen. Schule und Erziehungsberechtigte werden beraten, ein angemessenes Umfeld zu schaffen, damit Lernende mit ASS in der Regelschule geschult und in ihr soziales Umfeld integriert werden können.
Alle Angebote sind für die Erziehungsberechtigten kostenlos. B&U und IS im Schulbereich werden vom Kanton und den Gemeinden (Sonderschulpool) je zur Hälfte getragen.
Das Angebot des FDA umfasst folgende Bereiche:
- Beratung und Unterstützung (B&U)
- Integrative Sonderschulung (IS)
Liegt für ein Kind von einer anerkannten Abklärungsstelle die Diagnose Autismus vor, kann es durch die Schulleitung in Absprache mit den Eltern und den involvierten Fachpersonen beim Fachdienst Autismus angemeldet werden.
Anmeldeformular B&U für Schulleitungen
Einverständniserklärung (bitte zum Anmeldeformular unterschrieben mitsenden)
Die zuständige Fachperson des FDA bespricht mit den Erziehungsberechtigten, den Fachpersonen der Schule und allfälligen weiteren involvierten Stellen und Personen (z.B. KJPD, SPD) den Bedarf. Ist eine Unterstützung von mehr als 50 Beratungsstunden pro Schuljahr erforderlich, erfolgt eine Abklärung beim Schulpsychologischen Dienst und bei Bedarf ein Antrag auf integrative Sonderschulung. Es gilt das Abklärungs- und Zuweisungsverfahren der DVS.