Der Fachdienst Integrative Sonderschulung FDI ist der Fachstelle für Früherziehung und Integrative Sonderschulung FFS angegliedert. Er ist beauftragt die fachliche Qualität der Integrativen Sonderschulung im Bereich KE im Kanton Luzern sicherzustellen.
Die Fachverantwortlichen FDI beraten und unterstützen schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen, die integrativ beschulte Lernende mit einer Sonderschulverfügung im Bereich KE begleiten, sowie Regelschulleitungen und Erziehungsberechtigte. Der FDI arbeitet interdisziplinär mit Schulpsychologischen Diensten und weiteren Fachstellen zusammen.
Umsetzung der Integrativen Sonderschulung in der Regelschule
Kinder und Jugendliche der Integrativen Sonderschulung (IS) besuchen die Regelklasse an ihrem Wohnort. Die soziale Integration und schulische Förderung stehen im Zentrum aller Bemühungen. Lernende mit einer Sonderschulverfügung im Bereich KE werden nach individuellen Lernzielen und Förderplänen geschult. Diese orientieren sich am allgemeinen Bildungsplan und am Lehrplan 21 und basieren auf dem Förderprozess nach ICF. Für die heilpädagogische Begleitung der IS-Lernenden ist eine IS-Lehrperson zuständig.
Für eine gelingende Integration ist die professionelle Zusammenarbeit zwischen der IS-Lehrperson, den Klassen- und Fach-Lehrpersonen, den Therapiepersonen, engagierten Eltern, der Fachverantwortlichen IS, der Schulleitung vor Ort und der Schulpsychologischen Dienste unerlässlich.
Für das Schaffen von optimalen Rahmenbedingungen wie adäquat ausgebildetem Lehrpersonal, Klassenassistenzen, geeigneten Schulräumlichkeiten und Infrastruktur, einer integrativen Haltung an der ganzen Schule und für das Praktizieren von individualisierenden und partizipativen Unterrichtsformen ist die Regelschulleitung vor Ort besorgt und beauftragt.