Schriftliche Berichterstattung

Überprüfung der sachlichen Richtigkeit

Die Schulleitung erhält nach der Ergebnispräsentation den provisorischen Bericht zur Überprüfung der sachlichen Richtigkeit und gibt der Evaluationsleitung entsprechende Rückmeldung. Die Urteile des Evaluationsteams sind zwar im Grundsatz nicht verhandelbar, die Evaluationsleitung ist jedoch offen für Rückmeldungen und ergänzende Informationen.

Definitiver Bericht

Nach dem Entwicklungsgespräch wird der Schulführung der definitive Evaluationsbericht zugestellt. Der beinhaltet die Kernaussagen, Begründungen und Qualitätseinschätzungen sowie die gemeinsam vereinbarten Entwicklungsziele.

Möglichkeit der Gegendarstellung

Die Schulbehörde und die Schulleitung können gemeinsam eine schriftliche Gegendarstellung einreichen, wenn sie mit dem Bericht, mit einzelnen Teilen oder mit Beurteilungen nicht einverstanden sind. Diese muss innerhalb von fünf Kalenderwochen nach Erhalt des schriftlichen Evaluationsberichts von beiden unterzeichnet bei der Bereichsleitung Schulevaluation eingetroffen sein. Diese Stellungnahme wird dem Evaluationsbericht als Anhang beigefügt.

Datenhoheit

Die beiden Berichtskapitel «Zusammenfassung» und «Entwicklungsziele» sind öffentlich, für alle anderen Kapitel liegt die Datenhoheit in der Verantwortung der Schulleitung und Schulbehörde. 

Mehr zum Thema

Veröffentlichungspflicht

Entwicklungsgespräch

Dienststelle Volksschulbildung

Schulunterstützung

Kellerstrasse 10

6002 Luzern

Standort

 
Bereichsleiterin Schulevaluation
Eva Heer
Telefon 041 228 54 39
E-Mail

Sekretariat
Claudia Burch
Telefon 041 228 54 37
E-Mail


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