Nach der Abklärung bzw. der Überprüfung werden mit den Beteiligten die Ergebnisse sowie das weitere Vorgehen besprochen. Die Schulleitung und die Erziehungsberechtigten können einen Erst-, Verlängerungs- oder Übertrittsantrag auf Sonderschulung bei der Dienststelle Volksschulbildung einreichen. Die Beauftragten für Sonderschulung prüfen die Unterlagen. Sie entscheiden über den Sonderschulbedarf und die Finanzierung der Massnahmen. Sie informieren die durchführenden Stellen.