Die musikalische Bildung geniesst im Kanton Luzern einen hohen Stellenwert. Die Musikschulen nehmen darin eine wichtige Funktion ein. Kinder und Jugendliche mit überdurchschnittlichem musikalischem Fähigkeits- und Leistungspotenzial werden speziell gefördert.
Die Grundlage für die Talentförderung im Kanton Luzern bildet das Programm «Junge Talente Musik» des Bundesamtes für Kultur.
Konzept Talentförderung Musik
Talentförderung: Weisung
Die Begabtenförderung wird von den beiden Institutionen Talentförderung Musik Luzern (TMLU) und von der Musikhochschule Luzern (Pre-College) übernommen. Die TMLU und das Pre-College unterstützen und fördern die jungen Talente in ihrer musikalischen und persönlichen Entwicklung. Als Koordinationsstelle der Talentförderung ist der Beauftragte Musikschulen eingesetzt.
Die Talentförderung steht allen im Kanton Luzern wohnhaften Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 25. Altersjahr offen. Die Lernenden sind bereit, die Beschäftigung mit dem eigenen Instrument/ihrer Stimme und der Musik ins Zentrum ihrer Freizeitaktivitäten zu stellen. Grundlage für die Anerkennung als Talent ist die bestandene Aufnahmeprüfung. Die Prüfung wird von der TMLU und dem Pre-College durchgeführt. Die Anmeldung erfolgt direkt bei den beiden Institutionen:
Talentförderung Musik Luzern (TMLU)
Hochschule Luzern – Musik (Pre-College)
Für weitere Auskünfte stehen auch der Beauftragte Musikschulen, die Musikschule des Wohnortes oder die Instrumental- und Gesangslehrpersonen zur Verfügung.
Beurteilung der Kompetenzen
Für die Beurteilung der Kompetenzen stehen den Fachexpertinnen und Fachexperten der Aufnahmeprüfung nationale Bewertungsrichtlinien (Bewertungsraster) zur Verfügung.
Bewertungsrichtlinien Junge Talente Musik
Bewertungsraster Junge Talente Musik:
Klassik und Blasmusik
Jazz, Pop, Rock, und Aktuelle Musik
Volksmusik