Gruppenunterricht in der Musikschule
Im Rahmen der Umsetzung der Aufgaben- und Finanzreform 18 ist die Förderung des instrumentalen Gruppenunterrichts als erweitertes Leistungsportfolio einer Musikschule vorgesehen. Als Inspirationsquelle für die Gestaltung neuer Angebote steht den Musikschulen eine Kategorisierung zur Verfügung:
Gruppenunterricht in der Musikschule: Kategorisierung
Auszahlung Kantonsbeiträge Gruppenunterricht
Empfehlung pauschale Verrechnung
Wenn eine Musikschülerin/ein Musikschüler den Unterricht in einer anderen Gemeinde als in der Wohngemeinde besucht, werden die entstandenen Kosten vom Leistungserbringer an die Musikschule der Wohngemeinde der Schülerin/des Schülers weiter verrechnet.
Der Verband Luzerner Gemeinden (VLG) und die Dienststelle Volksschulbildung (DVS) haben deshalb eine Empfehlung erarbeitet:
Empfehlung pauschale Abrechnung ab 2027
Umsetzung von Musik und Bewegung
Musik und Bewegung kann als freiwilliges Angebot der Musikschule oder als Lektion des obligatorischen Musikunterrichts der Volksschule im 1. Zyklus umgesetzt werden.
Umsetzung Musik und Bewegung - FAQ Administration
Weisung Umsetzung Musik und Bewegung
Umsetzung Musik und Bewegung - Beantwortung wichtiger Fragen