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Volksschulbildung

Unterricht

Gruppenunterricht in der Musikschule

Im Rahmen der Umsetzung der Aufgaben- und Finanzreform 18 ist die Förderung des instrumentalen Gruppenunterrichts als erweitertes Leistungsportfolio einer Musikschule vorgesehen. Als Inspirationsquelle für die Gestaltung neuer Angebote steht den Musikschulen eine Kategorisierung zur Verfügung:

Gruppenunterricht in der Musikschule: Kategorisierung
Auszahlung Kantonsbeiträge Gruppenunterricht

Empfehlung pauschale Verrechnung

Wenn eine Musikschülerin/ein Musikschüler den Unterricht in einer anderen Gemeinde als in der Wohngemeinde besucht, werden die entstandenen Kosten vom Leistungserbringer an die Musikschule der Wohngemeinde der Schülerin/des Schülers weiter verrechnet.

Der Verband Luzerner Gemeinden (VLG) und die Dienststelle Volksschulbildung (DVS) haben deshalb eine Empfehlung erarbeitet:

Empfehlung pauschale Abrechnung ab 2027

Umsetzung von Musik und Bewegung

Musik und Bewegung kann als freiwilliges Angebot der Musikschule oder als Lektion des obligatorischen Musikunterrichts der Volksschule im 1. Zyklus umgesetzt werden.

Umsetzung Musik und Bewegung - FAQ Administration

Weisung Umsetzung Musik und Bewegung

Umsetzung Musik und Bewegung - Beantwortung wichtiger Fragen


Dienststelle Volksschulbildung

Regelschulung
Beauftragter Musikschulen
Pirmin Hodel

Kellerstrasse 10

6002 Luzern


Telefon
041 228 56 06

E-Mail