§ 3 Abs. 2 der Verordnung über die Beurteilung der Lernenden verlangt, dass die bewerteten Leistungen eine repräsentative Auswahl an Lernzielen aus einem Fach abbilden. Wenn ein Fach mehrere Kompetenzbereiche umfasst, müssen diese auch repräsentativ in die Beurteilung einfliessen. Dies gilt nicht nur für die Primar-, sondern auch für die Sekundarschule.
Was repräsentativ heisst, kann je nach Fach genauer oder weniger genau bestimmt werden.
Für das Fach Deutsch sind Erklärungen und Vorgaben im Dokument zu finden:
Für den Fremdsprachenunterricht sind die Angaben zur Beurteilung in der entsprechenden Umsetzungshilfe zu finden: Umsetzungshilfe: Englisch und Französisch in der Volksschule, 2018
Im Fachbereich Natur, Mensch, Gesellschaft können nicht alle Kompetenzbereiche in eine Zeugnisnote einfliessen, da in einem Semester nur eine Auswahl davon bearbeitet werden kann. Die Angaben dazu sind im entsprechenden Fremdbeurteilungsdokument.
Soweit keine weiteren Vorgaben gesetzt sind, sind die Schulen in der Umsetzung frei.