Häufige Fragen

Beurteilung mit Sonderschulung

  • Wie schaffen es die Lehrpersonen, die Kompetenzen sauber zu dokumentieren?
    Die Lehrpersonen formen die vom Lehrplan geforderten Kompetenzstufen ähnlich den bisherigen Grobzielen in Unterrichtsziele um. Sie leiten die Lernenden mit Lern- und Übungsaufgaben zum Aufbau der Kompetenzen an und machen ihnen deutlich, welches Wissen und Können bei der Überprüfung des Lernerfolgs erwartet und nach welchen Kriterien es beurteilt wird. Zur Dokumentation des Lernstandes im Kompetenzaufbau dienen also wie bisher mehrere, möglichst verschiedenartige Leistungen, die kriterienorientiert beurteilt wurden, z.B. Prüfungen, Vorträge, Einträge im Lerntagebuch (Reflexionen), Arbeitsprodukte usw. Einmal jährlich wird der Lernstand für das Beurteilungsgespräch im Fremdbeurteilungsdokument festgehalten.
  • Ist das Führen eines Lernportfolios obligatorisch?
    Der Begriff „Portfolio“ oder „Lernportfolio“ steht gemeinhin für eine Sammlung von Arbeiten, die den bisherigen Lernweg und Lernerfolg einer Lernenden oder eines Lernenden beispielhaft dokumentieren. Der Inhalt, Umfang und die dokumentierte Zeitspanne können sehr unterschiedlich sein.
    Die Führung eines Portfolios und die in der Regel dazugehörende Portfolioarbeit sind in den Luzerner Volksschulen nicht Pflicht. Es gilt lediglich, dass für das Beurteilungsgespräch mit der Schülerin oder mit dem Schüler Arbeiten und Produkte ausgewählt und in einer kleinen Lerndokumentation zusammengestellt werden, die beispielhaft in die Arbeitsweise und/oder den Lernstand Einblick geben.
    In der Verordnung über die Beurteilung der Lernenden in der Volksschule ist unter § 4 folgendes festgehalten:
    "Im Beurteilungsgespräch werden die Lernfortschritte in den fachlichen sowie in den überfachlichen Kompetenzen aufgezeigt und zur weiteren Förderung neue Ziele und allenfalls notwendige Unterstützungsmassnahmen vereinbart."
    Um diesen Anspruch zu erfüllen, müssen bedeutsame Lerndokumente am Gespräch gezeigt werden. Über die Art und Weise und den Umfang der Lerndokumentation gibt es keine Vorgaben.
  • Sind neu bei Leistungsnachweisen nur noch Viertelnoten zulässig?
    Die kleinste vertretbare Einheit zur Benotung von einzelnen Leistungen während des Semesters ist die Viertelnote. Kleinere Einheiten sind nicht verboten, täuschen aber eine Genauigkeit vor, die nicht geleistet werden kann. Selbst Viertelnoten sind nur bedingt sinnvoll. Im Zeugnis ist die kleinste Einheit die halbe Note.
  • Entspricht das Erreichen der Grundansprüche der Note 4?
    Nein. Kompetenzstufen und Noten sind zwei verschiedene Systeme. Die Kompetenzstufen beziehen sich auf den Entwicklungsstand, die Noten auf Umfang und Qualität der Leistung, die gestützt auf eine Kompetenz erbracht wurde.
    Auf Seite 5 der Umsetzungshilfe "Beurteilung der Lernenden" wird aufgezeigt, dass Kompetenzen gebündelt und in Lernziele gefasst werden müssen. Diese Lernziele bestimmen den Unterricht und ihre Erreichung wird zu gegebener Zeit überprüft. Die Ergebnisse werden wie bisher beurteilt und allenfalls auch benotet. Dabei gilt die Tabelle auf Seite 17 der Umsetzungshilfe. Die dort aufgeführten Mindestanforderungen meinen die von der Lehrperson gesetzten Mindestanforderungen hinsichtlich der gesetzten Lernziele und nicht die Grundanforderungen des Lehrplans. Von den Grundanforderungen am Ende eines Zyklus kann keine Note abgeleitet werden. Dazu wäre vorerst zu bestimmen, in welcher Qualität diese Grundanforderungen erreicht werden müssen. Dies zeigt die Darstellung oben auf Seite 17 der Umsetzungshilfe "Beurteilung der Lernenden".
  • Wie werden die Ansprüche in den verschiedenen Niveaus und in den Niveaufächern festgelegt? (Zyklus 3)
    Der Lehrplan 21 legt Ziele für den Unterricht fest. Er unterscheidet grundlegende und erweiterte Anforderungen, weitere Differenzierungen macht er nicht. Kriterien für die Beurteilung gibt er nicht vor.
    Es ist auch Aufgabe der Lehrmittel, die Lernziele zu konkretisieren, also als Übersetzungshilfe zwischen Lehrplan und Unterricht zu dienen, und so Kriterien für eine differenzierte Beurteilung nach Niveaus zu ermöglichen. Einige Lehrmittel unterscheiden ausdrücklich zwei Niveaus. Für die Umsetzung wurde für die Fächer Mathematik und Deutsch je eine Anleitung erarbeitet.

Fremdbeurteilungsdokument

  • Warum sind nicht alle Fächer im Fremdbeurteilungsdokument aufgeführt?
    Um die Lehrpersonen nicht zu überlasten und um das Beurteilungsgespräch im üblichen Rahmen zu halten (ca. 45 Minuten), wurde die mit dem Fremdbeurteilungsdokument angeleitete Beurteilung auf die Fächer Deutsch, Mathematik, Natur, Mensch, Gesellschaft und Bildnerisches Gestalten beschränkt.
    Die Beschränkung auf die vier Fächer bedeutet aber keineswegs, dass andere Fächer beim Beurteilungsgespräch ausgeklammert werden sollen. Vielmehr ist bei jedem Kind individuell zu entscheiden, welche Fächer im Beurteilungsgespräch erwähnt werden sollen. Die Fächer Deutsch und Mathematik und in der 5. und 6. Klasse zusätzlich das Fach Natur, Mensch, Gesellschaft sind aber in jedem Fall nach den formalen Vorgaben zu beurteilen. Ihr zeitlicher Anteil im Beurteilungsgespräch kann aber je nach individuellem Bedarf des Kindes und der Eltern zugunsten anderer Fächer kürzer gehalten werden.
    Erfahrungen müssen zeigen, wie die vorgegebene Beurteilung zugunsten weiterer Fächer angepasst werden kann.

  • Selbstbeurteilung der Lernenden. Gibt es dazu Instrumente? Wo fliesst die Selbstbeurteilung ein?
    Die Selbstbeurteilung der Lernenden erfolgt vor allem auf der Ebene des Unterrichts. Hinweise zum Aufbau der Fähigkeit zur Selbstbeurteilung enthält Kapitel 3.1.5 der Broschüre "Beurteilung der Lernenden". Instrumente zur Selbstbeurteilung sind in den Lehrmitteln enthalten.
    Grundlage zur Selbstbeurteilung im Beurteilungsgespräch sind in der Regel einzelne ausgewählte Arbeiten der Lernenden.
    Die Selbstbeurteilung der Lernenden fliesst grundsätzlich nur mittelbar über den Dialog mit der Lehrperson in die Beurteilung der fachlichen Leistungen ein. Der Einbezug ist eine didaktische Frage und richtet sich u.a. nach dem Entwicklungsstand der Fähigkeit zur Selbstbeurteilung.
    Die Fähigkeit zur Selbstbeurteilung ist aber eine wichtige Voraussetzung zum selbstgesteuerten Lernen und ist als Teil der überfachlichen Kompetenzen zu fördern und zu beurteilen.

  • Warum ist es nicht notwendig, für ein jährliches Beurteilungsgespräch alle Kompetenzbereiche eines Fachs zu beurteilen?
    Die Fächer, insbesondere das Fach Natur, Mensch, Gesellschaft umfassen so viele Kompetenzbereiche, dass innerhalb eines Jahres im Unterricht nicht alle genügend behandelt werden können. Entsprechend der Auswahl für den Unterricht kann sich notwendigerweise auch die Beurteilung nur auf diese Auswahl beziehen. Wichtig ist aber, dass innerhalb eines Zyklus im Verlaufe von zwei Schuljahren jeweils alle Kompetenzbereiche ausgewogen abgedeckt werden. Die Fremdbeurteilungsdokumente umfassen im 1. und 2. Zyklus je zwei Jahre und leiten zur ausgewogenen Auswahl an.
  • Muss im Fremdbeurteilungsbogen für alle Lernenden eine Fördervereinbarung formuliert werden?
    Ja. Die Fördervereinbarung im Fremdbeurteilungsbogen ist für alle Lernende bestimmt. Sie ist relativ kurz gehalten. Wenn detailliertere Aussagen gemacht werden sollen, kann eine ausführlichere Fördervereinbarung mit Lernbericht und Förderplanung formuliert werden. Für Lernende mit individuellen Lernzielen ist eine ausführliche Fördervereinbarung verbindlich. Im Fremdbeurteilungsbogen wird auf die zusätzlichen Instrumente verwiesen.

Zeugnis

  • Wann wird im 1. Zyklus jeweils das Zeugnisdokument unterschrieben?
    Das Zeugnisdokument (Zeugnisblatt) wird von den Erziehungsberechtigten gleichzeitig mit dem Fremdbeurteilungsdokument, also anlässlich des Beurteilungsgesprächs unterschrieben. Dies gilt auch für das erste freiwillig besuchte Kindergartenjahr.
    Die entsprechende Anleitung fürs LehrerOffice ist hier zu finden: https://goo.gl/9FshF5

  • Wird im Zeugnis der Primarschule noch ein Notendurchschnitt ausgewiesen?
    Im Zeugnis der 3. bis 6. Klasse der Primarschule wird wie in der Sekundarschule kein Notendurchschnitt mehr ausgewiesen. Die Verordnung über die Beurteilung der Lernenden enthält keine Steignorm mehr.
  • Sind die Kompetenzbereiche unterschiedlich zu gewichten oder können einfach alle im Semester gesammelten Noten zusammengerechnet werden?
    § 3 Abs. 2 der Verordnung über die Beurteilung der Lernenden verlangt, dass die bewerteten Leistungen eine repräsentative Auswahl an Lernzielen aus einem Fach abbilden. Wenn ein Fach mehrere Kompetenzbereiche umfasst, müssen diese auch repräsentativ in die Beurteilung einfliessen. Dies gilt nicht nur für die Primar-, sondern auch für die Sekundarschule.
    Was repräsentativ heisst, kann je nach Fach genauer oder weniger genau bestimmt werden.

    Für das Fach Deutsch sind Erklärungen und Vorgaben im Dokument zu finden: 

    Für den Fremdsprachenunterricht sind die Angaben zur Beurteilung in der entsprechenden Umsetzungshilfe zu finden: Umsetzungshilfe: Englisch und Französisch in der Volksschule, 2018

    Im Fachbereich Natur, Mensch, Gesellschaft können nicht alle Kompetenzbereiche in eine Zeugnisnote einfliessen, da in einem Semester nur eine Auswahl davon bearbeitet werden kann. Die Angaben dazu sind im entsprechenden Fremdbeurteilungsdokument.
    Soweit keine weiteren Vorgaben gesetzt sind, sind die Schulen in der Umsetzung frei. 

  • Wie fliesst die formative Beurteilung in die Zeugnisnoten ein?
    Formativ beurteilt die Lehrperson vor allem unmittelbar im Unterricht sowie bei der Kontrolle und Korrektur von Übungsaufgaben. Sie erhält dabei laufend Einblicke in die Lernvoraussetzungen, den Lernstand, die Auffassungsgabe und die Lernentwicklung. Aus den einzelnen Einblicken gewinnt die Lehrperson zunehmend eine Einschätzung der Leistungsfähigkeit und des Leistungsstandes der Lernenden. Diese Einschätzung und das Ergebnis der summativen Beurteilung sind zwei Elemente, die sich gegenseitig bestätigen aber auch korrigieren sollten. Liegen sie weit auseinander, stellt sich die Frage, wo der Beurteilungsfehler liegt.
    In der Regel wird die Einschätzung aus der formativen Beurteilung dazu benutzt, das Ergebnis aus der summativen Beurteilung entsprechend zu runden. Wesentliche Erkenntnisse aus formativen Beurteilungen sind deshalb ebenfalls zu dokumentieren.
  • Wie bringen Lehrpersonen die individuelle Förderung, den individuellen Lernrhythmus und im Gegenzug die Notengebung mit Ziffern unter einen Hut?
    Diese Frage stellt sich mit dem Lehrplan 21 nicht neu. Vielmehr gibt der Lehrplan 21 bezüglich des individuellen Lerntempos der Lernenden mehr Spielraum, da er innerhalb des Zyklus nicht verbindlich vorgibt, welche Kompetenzstufen wann erreicht werden müssen. Erst am Ende des Zyklus müssen zumindest die Grundansprüche erfüllt sein. Der Spielraum kann genutzt werden, indem die Schülerinnen und Schüler je nach individuellem Lerntempo die Lernkontrollen oder Prüfungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten ablegen können. Mit den halbjährlichen Zeugnissen ist aber ab der 3. Klasse eine summative Beurteilung vorzunehmen, die den Lernstand der Schülerin oder des Schülers wiedergibt.

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