Übertritt in die Sekundarstufe I
Nach der Primarschule treten die Schülerinnen und Schüler in die Sekundarschule oder in das Langzeitgymnasium über.
Die Sekundarschulmodelle in den Gemeinden sind unterschiedlich. Es gibt die Getrennte Sekundarschule (GSS), die Kooperative Sekundarschule (KSS) und die Integrierte Sekundarschule (ISS). Die Schülerinnen und Schüler besuchen das in ihrer Gemeinde angebotene Modell.
Übertrittsverfahren ins Kurzzeitgymnasium
In der Sekundarschule Niveau A können interessierte Schülerinnen und Schüler das Übertrittsverfahren ins Kurzzeitgymnasium machen. Es dauert ein Semester. Der Übertritt erfolgt in der 2., ausnahmsweise in der 3. Klasse. Die Klassenlehrperson macht die Lernenden auf den Anmeldetermin im August aufmerksam und gibt die Informations- und Anmeldeunterlagen ab.
Informationen für Schulleitungen und Lehrpersonen
Die Informationen für die Eltern werden überarbeitet und stehen ab 1. August 2025 zur Verfügung. Den Flyer zum Übertrittsverfahren ins Kurzzeitgymnasium erhalten die Schulen noch vor Schulbeginn.
Ergänzende Informationen für Übertrittsgespräche
Die Übertrittsgespräche sind auch wichtige Laufbahngespräche. Hier finden Lehrpersonen weitere Informationen für die Gespräche mit den Lernenden und den Eltern: