Übertrittsverfahren in die Sekundarstufe I
Alle Schülerinnen und Schüler der Primarschule durchlaufen das Übertrittsverfahren für die Sekundarschule oder das Langzeitgymnasium (LzG). Das Übertrittsverfahren beginnt im zweiten Semester der 5. Klasse und endet in der 6. Klasse mit dem gemeinsamen Entscheid der Eltern und der Klassenlehrperson.
Schülerinnen und Schüler, die in die Sekundarschule übertreten, besuchen je nach Gemeinde die Getrennte Sekundarschule (GSS), die Kooperative Sekundarschule (KSS) oder die Integrierte Sekundarschule (ISS).
Corona: Videos für Eltern von Lernenden der 6. Klasse
Für Schulen, welche aufgrund der Corona-Pandemie die Informationsveranstaltung zum Übertrittsverfahren in der 6. Klasse nicht durchführen, stehen Videos für die Elterninformation zur Verfügung:
ÜeV Sekundarschulmodell GSS/LZG:
Video
Folienpräsentation
ÜeV Sekundarschulmodell KSS/LZG:
Video
Folienpräsentation
ÜeV Sekundarschulmodell ISS/LZG:
Video
Folienpräsentation
ÜeV Berufsbildung:
Video
Folienpräsentation
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Übertrittsverfahren ins Kurzzeitgymnasium
In der Sekundarschule Niveau A können interessierte Schülerinnen und Schüler das Übertrittsverfahren ins Kurzzeitgymnasium machen. Es dauert ein Semester. Der Übertritt erfolgt in der 2., ausnahmsweise in der 3. Klasse. Die Klassenlehrperson macht die Lernenden auf den Anmeldetermin im August aufmerksam und gibt die Informations- und Anmeldeunterlagen ab.
Statistik Übertrittsverfahren
Ergänzende Informationen für Übertrittsgespräche
Die Übertrittsgespräche sind auch wichtige Laufbahngespräche. Hier finden Lehrpersonen weitere Informationen für die Gespräche mit den Lernenden und den Eltern: