Übertrittsverfahren

Übertritt in die Sekundarstufe I

Nach der Primarschule treten die Schülerinnen und Schüler in die Sekundarschule oder in das Langzeitgymnasium über.

Die Sekundarschulmodelle in den Gemeinden sind unterschiedlich. Es gibt die Getrennte Sekundarschule (GSS), die Kooperative Sekundarschule (KSS) und die Integrierte Sekundarschule (ISS). Die Schülerinnen und Schüler besuchen das in ihrer Gemeinde angebotene Modell.

Übertrittsverfahren ins Kurzzeitgymnasium

In der Sekundarschule Niveau A können interessierte Schülerinnen und Schüler das Übertrittsverfahren ins Kurzzeitgymnasium machen. Es dauert ein Semester. Der Übertritt erfolgt in der 2., ausnahmsweise in der 3. Klasse. Die Klassenlehrperson macht die Lernenden auf den Anmeldetermin im August aufmerksam und gibt die Informations- und Anmeldeunterlagen ab. 

Ergänzende Informationen für Übertrittsgespräche

Die Übertrittsgespräche sind auch wichtige Laufbahngespräche. Hier finden Lehrpersonen weitere Informationen für die Gespräche mit den Lernenden und den Eltern: 

Dienststelle Volksschulbildung

Regelschulung
Beauftragte Zyklus 3
Angela Brun

Kellerstrasse 10

6002 Luzern

Standort


Telefon
041 228 54 35

E-Mail