Übertrittsverfahren

Übertrittsverfahren in die Sekundarstufe I

Alle Schülerinnen und Schüler der Primarschule durchlaufen das Übertrittsverfahren für die Sekundarschule oder das Langzeitgymnasium (LZG). Das Übertrittsverfahren beginnt im zweiten Semester der 5. Klasse und endet in der 6. Klasse mit dem gemeinsamen Entscheid der Eltern und der Klassenlehrperson.

Schülerinnen und Schüler, die in die Sekundarschule übertreten, besuchen je nach Gemeinde die Getrennte Sekundarschule (GSS), die Kooperative Sekundarschule (KSS) oder die Integrierte Sekundarschule (ISS). 

Anpassungen für die 5. Klasse im Schuljahr 2024/25

Für Schüler/innen, welche im Schuljahr 2024/25 die 5. Primarklasse besuchen, bringt das Übertrittsverfahren einige Änderungen:


Übertrittsverfahren ins Kurzzeitgymnasium

In der Sekundarschule Niveau A können interessierte Schülerinnen und Schüler das Übertrittsverfahren ins Kurzzeitgymnasium machen. Es dauert ein Semester. Der Übertritt erfolgt in der 2., ausnahmsweise in der 3. Klasse. Die Klassenlehrperson macht die Lernenden auf den Anmeldetermin im August aufmerksam und gibt die Informations- und Anmeldeunterlagen ab.

Statistik Übertrittsverfahren

Ergänzende Informationen für Übertrittsgespräche

Die Übertrittsgespräche sind auch wichtige Laufbahngespräche. Hier finden Lehrpersonen weitere Informationen für die Gespräche mit den Lernenden und den Eltern: 

Dienststelle Volksschulbildung

Regelschulung
Beauftragte Zyklus 3
Angela Brun

Kellerstrasse 10

6002 Luzern

Standort


Telefon
041 228 54 35

E-Mail