Zeugnisse für neu zugezogene ausländische Kinder
Ukrainische und andere während dem Schuljahr zugezogene ausländische Kinder in Regelklassen erhalten ebenfalls ein Zeugnis. Unter «Administrative Bemerkungen» erfolgen die Einträge: «Eintritt in die Volksschule am…» und «steht am Anfang des Spracherwerbs, keine Noten in…» (Fächer aufzählen.)
Siehe Merkblatt Zeugnis: Administrative Bemerkungen
Für Lernende in Aufnahmeklassen gibt es aufgrund des häufigen Wechsels keine Vorgaben. Die Schule kann ein Zeugnis oder eine Schulbestätigung ausstellen.