Die Beurteilung der Lernenden mit Sonderschulung richtet sich grundsätzlich nach der Verordnung über die Beurteilung der Lernenden in der Volksschule (SRL Nr. 405a) und den zugehörigen Weisungen. Für die Sonderschulung gilt zusätzlich folgende Weisung:
Weisung Beurteilung der Lernenden mit Sonderschulung