Entwicklungs- & Standortgespräch

Entwicklungsgespräch

Nach der externen Schulevaluation lädt die Evaluationsleitung zum Entwicklungsgespräch ein, um basierend auf den Evaluationsergebnissen Entwicklungsziele für die Schule festzulegen. Diese müssen in ein bis zwei Jahren umgesetzt werden. Die Schulaufsicht nimmt am Entwicklungsgespräch teil, wenn aufsichtliche Belange dies nötig machen:

  • wenn die Selbststeuerung der Schule nicht hinreichend gegeben ist,
  • wenn unzureichende Beurteilungen und/oder besondere Feststellungen vorliegen,
  • wenn gravierende Missstände, Beanstandungen und/oder andere Probleme vorliegen.

In diesen Fällen legt die Schulaufsicht am Entwicklungsgespräch das weitere Vorgehen fest und macht Zielvorgaben.

Verfahren bei Zielvorgaben

In allen anderen Fällen ist die Schule selbst verantwortlich, die Entwicklungsziele für die Umsetzung so zu konkretisieren, dass die Erreichung der Ziele aussagekräftig und datengestützt überprüft werden kann. Die Schulaufsicht unterstützt die Schule auf Wunsch bei der Konkretisierung der Entwicklungsziele: Formulierung von Teilzielen, Indikatoren und Messgrössen.  

Standortgespräch

Zwischen Entwicklungsgespräch und Standortgespräch finden zielgerichtete Entwicklungsschritte zur Erreichung der entsprechenden Entwicklungsziele statt. Nach drei Jahren findet in der Regel das Standortgespräch statt. Dabei gibt die Schule sich und der Schulaufsicht Rechenschaft, ob sie die Ziele mit den getroffenen Massnahmen erreicht hat. Dazu überprüft die Schule die Zielerreichung durch eine qualitativ gute interne Evaluation. Diese basiert auf den definierten Indikatoren und Messgrössen.

Im Standortgespräch muss nachvollziehbar aufgezeigt werden, dass die Zielerreichung datengestützt überprüft ist und deren Ergebnisse dokumentiert sind. Allfällige Abweichungen von den definierten Zielen sind nachvollziehbar begründet. Die Schule zeigt damit auf, dass sie über eine funktionierende Schulentwicklung inkl. Controlling (Steuerung einschliesslich Kontrolle) verfügt, die auf den Phasen des Qualitätskreislaufs basiert. Die Schulaufsicht erhält aussagekräftige, datengestützte Rückmeldungen über die erreichten Ergebnisse. Die Schule erhält eine Rückmeldung zur Qualität der geleisteten Entwicklungsschritte sowie zur Qualität des Ergebnisnachweises.

In besonderen Fällen (z. B. gravierende Mängel) kann die Schulaufsicht die Abteilung Schulevaluation beauftragen, die Zielerreichung sowie wesentliche Qualitätsbereiche, die in der vorherigen externen Evaluation defizitär beurteilt wurden, zu überprüfen (Fokusevaluation).

Für Schulen mit insgesamt sehr guten Qualitätsurteilen im Rahmen der externen Evaluation (ab August 2024) ist das Standortgespräch freiwillig. Die Schulaufsicht teilt den Schulen im Anschluss an die externe Evaluation mit, ob für sie das nächste Standortgespräch freiwillig ist. Es ist zu beachten, dass die Schulaufsicht stets die Möglichkeit hat, in begründeten Fällen ein Standortgespräch zu verlangen, auch wenn dieses gemäss Kriterien freiwillig wäre. Die Anforderungen an den Ergebnisnachweis beim Standortgespräch sind bei der Konkretisierung der Entwicklungsziele zu beachten. Im Dokument «Standortgespräch» sind die verbindlichen Kriterien für die Formulierung von Zielen, Indikatoren und Messgrössen ersichtlich. Weiter sind die Ansprüche festgelegt, denen der Ergebnisnachweis genügen muss.

Standortgespräch: Information für Bildungskommission und Schulleitung

Dienststelle Volksschulbildung

Schulaufsicht
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