Entwicklungs- & Standortgespräch

Entwicklungsgespräch

Nach der externen Schulevaluation lädt die Evaluationsleitung zum Entwicklungsgespräch ein, um basierend auf den Evaluationsergebnissen Entwicklungsziele für die Schule festzulegen. Diese müssen in ein bis zwei Jahren umgesetzt werden. Die Schulaufsicht nimmt am Entwicklungsgespräch teil, wenn aufsichtliche Belange dies nötig machen:

  • wenn die Selbststeuerung der Schule nicht hinreichend gegeben ist,
  • wenn unzureichende Beurteilungen und/oder besondere Feststellungen vorliegen,
  • wenn gravierende Missstände, Beschwerden und/oder andere Probleme vorliegen.

In diesen Fällen legt die Schulaufsicht am Entwicklungsgespräch das weitere Vorgehen fest und macht Zielvorgaben.

Verfahren bei Zielvorgaben

In allen anderen Fällen ist die Schule selbst verantwortlich, die Entwicklungsziele für die Umsetzung so zu konkretisieren, dass die Erreichung der Ziele aussagekräftig und datengestützt überprüft werden kann. Die Schulaufsicht unterstützt die Schule auf Wunsch bei der Konkretisierung der Entwicklungsziele: Formulierung von Teilzielen, Indikatoren und Messgrössen.

Nach drei Jahren findet in der Regel das Standortgespräch statt. Die Anforderungen an den Ergebnisnachweis beim Standortgespräch sind bei der Konkretisierung der Entwicklungsziele zu beachten. Im Dokument „Standortgespräch“ sind die verbindlichen Kriterien für die Formulierung von Zielen, Indikatoren und Messgrössen ersichtlich. Weiter sind die Ansprüche festgelegt, denen der Ergebnisnachweis genügen muss.

Standortgespräch

Zwischen Entwicklungsgespräch und Standortgespräch finden zielgerichtete Entwicklungsschritte zur Erreichung der entsprechenden Entwicklungsziele statt. Zum Ende des festgelegten Zeitraumes gibt die Schule sich und der Schulaufsicht Rechenschaft, ob sie die Ziele mit den getroffenen Massnahmen erreicht hat. Dazu überprüft die Schule die Zielerreichung durch eine qualitativ gute interne Evaluation. Diese basiert auf den definierten Indikatoren und Messgrössen.

Im Standortgespräch muss nachvollziehbar aufgezeigt werden, dass die Zielerreichung datengestützt überprüft ist und deren Ergebnisse dokumentiert sind. Allfällige Abweichungen von den definierten Zielen sind nachvollziehbar begründet. Die Schule zeigt damit auf, dass sie über eine funktionierende Schulentwicklung inkl. Controlling (Steuerung einschliesslich Kontrolle) verfügt, die auf den Phasen des Qualitätskreislaufs basiert. Die Schulaufsicht erhält aussagekräftige, datengestützte Rückmeldungen über die erreichten Ergebnisse. Die Schule erhält eine Rückmeldung zur Qualität der geleisteten Entwicklungsschritte sowie zur Qualität des Ergebnisnachweises.

In besonderen Fällen (z. B. gravierende Mängel) kann die Schulaufsicht die Abteilung Schulevaluation beauftragen, die Zielerreichung sowie wesentliche Qualitätsbereiche, die in der vorherigen externen Evaluation defizitär beurteilt wurden, zu überprüfen (Fokusevaluation).

Dienststelle Volksschulbildung

Schulaufsicht
Leiter
Richard Kreienbühl

Kellerstrasse 10

6002 Luzern

Standort


Telefon
041 228 69 17

E-Mail

 
Sekretariat
Deborah Rada
Telefon 041 228 52 80
E-Mail

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