Bewilligungen Privatschulen, Privatunterricht

Im Zusammenhang mit den Privatschulen und dem Privatunterricht nimmt die Schulaufsicht der Dienststelle Volksschulbildung zwei Funktionen wahr. Sie prüft Gesuche und beaufsichtigt bestehende Angebote.

Gesuche prüfen und Bewilligung vorbereiten

Gemäss § 15 der Volksschulbildungsverordnung (SRL 405) braucht es für die Erteilung von Privatunterricht und die Errichtung einer Privatschule eine Bewilligung vom Bildungs- und Kulturdepartement. Gesuche sind einzureichen,

  • wenn jemand Privatunterricht (Homeschooling) erteilen will,
  • wenn jemand eine Privatschule errichten will.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für eine Bewilligung sowie zum Inhalt eines Gesuchs:

Merkblatt: Privatunterricht während der obligatorischen Schulzeit

Merkblatt: Eine Privatschule führen - Inhalt eines Gesuchs für die befristete Bewilligung 

Die Schulaufsicht prüft, ob die eingereichten Gesuche dem Volksschulbildungsgesetz, den Verordnungen und weiteren kantonalen Bestimmungen entsprechen und bereitet die Bewilligungen vor. Dazu führt sie auch Gespräche mit den Gesuchstellenden durch.

Gesuchsformulare für die Bewilligung zur Erteilung von Privatunterricht:

Die Bearbeitung des Gesuchs dauert in der Regel acht Schulwochen. Das Gesuch ist mit allen erforderlichen Angaben bis spätestens Ende April einzureichen, damit die Bewilligung zur Erteilung von Privatunterricht vor Beginn des neuen Schuljahres vorliegt.

Bewilligungen ausstellen

Den Entscheid für die Bewilligung zur Erteilung von Privatunterricht oder für die Errichtung einer Privatschule fällt das Bildungs- und Kulturdepartement.

Privatschulen und Privatunterricht beaufsichtigen

Die Schulaufsicht beaufsichtigt die Privatschulen sowie die Lehrpersonen, die Privatunterricht erteilen: Sie kontrolliert, ob sie die kantonalen Vorgaben einhalten. Bei Missachtung kantonaler Vorgaben wird die Bewilligung entzogen und die Einweisung der Lernenden in eine öffentliche Schule verfügt (vgl. § 15 Abs. 4 Volksschulbildungsverordnung).

Bewilligte Privatschulen

In der Liste sind alle bewilligten Privatschulen der obligatorischen Schulzeit im Kanton Luzern aufgeführt.

Bewilligte Privatschulen/-kindergärten im Kanton Luzern

Dienststelle Volksschulbildung

Schulaufsicht
Godi Studer

Kellerstrasse 10

6002 Luzern

Standort


Telefon
041 228 67 87

E-Mail

Dienststelle Volksschulbildung

Schulaufsicht
Luzia Durrer

Kellerstrasse 10

6002 Luzern

Standort


Telefon
041 228 68 75

E-Mail
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