Die Schulaufsicht hat primär einen Kontrollauftrag und überwacht die Einhaltung der kantonalen Vorgaben an den Volksschulen des Kantons Luzern. Die Notwendigkeit der Kontrollfunktion ergibt sich aus der staatlichen Verantwortung des Kantons im Bereich der Volksschule. Die Schulaufsicht sorgt damit in allen Gemeinden für ein gleichwertig gutes Schulangebot. Sie stützt auf die geltenden Gesetze, Verordnungen und kantonalen Bestimmungen sowie auf die Gesamtstrategie des Kantons zur Qualitätsentwicklung der Schulen. Damit ist die Schulaufsicht auch Teil des Qualitätsmanagements der Volksschule. Sie unterstützt und fördert die Qualitätssicherung und -entwicklung der Schulen.
Die Schulaufsicht
- überwacht die Einhaltung kantonaler Vorgaben an den Volksschulen inkl. Sonderschulen, Privatschulen, Privatunterricht,
- vereinbart Ziele mit Schulen, die bei der externen Evaluation ungenügende Beurteilungen erhalten haben,
- prüft anlässlich des Standortgesprächs, inwieweit die Schule nach der externen Evaluation ihre Ziele erreicht hat und ob sie über eine funktionierende Schulentwicklung inkl. Controlling verfügt,
- beaufsichtigt Privatschulen und Privatunterricht und bearbeitet Bewilligungsgesuche,
- führt Befragungen und Auswertungen zu aufsichtsrelevanten Fragestellungen durch,
- führt Abklärungen bei Eingaben von Erziehungsberechtigten, Lehrpersonen, Schulleitungen und Schulbehörden durch,
- analysiert und interpretiert aufsichtsrelevante Daten zum Volksschulbereich und schlägt Massnahmen vor.